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Erasmus Charta für die Hochschulbildung

Die Erasmus Charter for Higher Education, kurz ECHE, bildet für Hochschulen die rechtliche Basis für eine Teilnahme am Programm Erasmus+. Sie definiert den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm. Dies gilt sowohl für Projekte, die bei der nationalen Agentur beantragt werden als auch für multinationale Vorhaben, die bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

In Österreich kann die Erasmus-Hochschulcharta von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen beantragt werden. Sie wird bis zum Ende der Programmlaufzeit verliehen und deckt damit die gesamte Laufzeit bis zum Ende der Verträge, die unter dem Aufruf 2027 abgeschlossen wurden, ab.

Der Antrag auf eine ECHE wird direkt bei der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel gestellt.

Die nächste Antragsfrist endet am 28. Jänner 2025 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).

Der Aufruf und die Antragsformulare finden Sie im Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission. 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur ECHE finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

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