Budgetantrag für akkreditierte Institutionen
Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-ADU) sind ausschließlich Institutionen, die über eine Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen. Einzig die koordinierende Einrichtung eines nationalen Mobilitätskonsortiums reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt zu beantragen.
Antragsfrist
Die Frist zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Organisationen ist am 19. Februar 2025 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
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Eine Übersicht der nächsten Informationsveranstaltungen aller Bereiche finden Sie laufend hier.