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Budgetantrag für akkreditierte Institutionen

Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über eine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Einzig die koordinierende Einrichtung eines nationalen Mobilitätskonsortiums reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt zu beantragen.

Antragsfrist

Die Frist zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Organisationen ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA121-SCH) steht auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission zur Verfügung. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Budget Allocation Form 2024

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