Antragstellung für Kurzfristige Projekte
Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte veröffentlicht:
- 19. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ)
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Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen sowie Final Checks finden Sie laufend hier: