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Kooperationspartnerschaften

Drei sitzende Volksschulkinder in Klassenraum drehen sich von Tafel weg und blicken in die Kamera
© OeAD

Kooperationspartnerschaften sind Kooperationen von

  • mindestens drei Einrichtungen
  • aus drei verschiedenen Programmländern

Kooperationspartnerschaften unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.

Ziel Ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.

Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.

  • Laufzeit: zwölf bis 36 Monate
  • Förderhöhe: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene bildungspolitische Prioritäten vor. Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichen. Kooperationspartnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen.

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt muss mindestens eine der vier horizontalen oder eine spezifische Priorität der Schulbildung ansprechen (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Für Österreich sind keine nationalen Prioritäten vorgesehen.

Spezifische Prioritäten für den Bereich Schulbildung

Ziel dieser Priorität ist es, zur Verbesserung der Bildungsergebnisse beizutragen und allen Lernenden, einschließlich Kindern in der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, zu schulischem Erfolg zu verhelfen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auf die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen und Grundfertigkeiten konzentrieren, indem sie die fächerübergreifende Zusammenarbeit unterstützen, Exzellenz fördern, innovative Lernansätze nutzen, Kreativität entwickeln, Lehrkräfte bei der Bereitstellung von kompetenzbasiertem Unterricht unterstützen, Bewertungs- und Validierungsmethoden entwickeln, die Internationalisierung der Schulbildung fördern und angemessene Sprachkompetenzniveaus vermitteln. Mit dieser Priorität werden auch ganzheitliche, schulübergreifende Ansätze für Lehre, Lernen und Bewertung sowie die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren an Schulen sowie mit Familien, lokalen Diensten, Fachleuten und anderen externen Interessenträgern unterstützt. Darüber hinaus umfasst die Priorität die frühzeitige Erkennung gefährdeter Schülerinnen und Schüler, Präventions- und Frühinterventionskonzepte für Lernende mit Schwierigkeiten und die Unterstützung 263 von Schulleitungen und Lehrkräften. Die Priorität umfasst außerdem einen Fokus auf der Erhebung und Überwachung von Daten, der Verbesserung der Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen sowie der Verbesserung der Schulplanung und der Qualitätssicherungssysteme.

Ziel dieser Priorität ist es, den Aufbau von Kapazitäten von Schulen, Lehrkräften und Schulleitungen zu unterstützen, um das Wohlbefinden in der Schule unter Berücksichtigung eines schulübergreifenden Ansatzes anzugehen. Projekte im Rahmen dieser Priorität können die Förderung des Wohlbefindens (sowohl in Bezug auf die psychische als auch die körperliche Gesundheit) von Lernenden und Lehrkräften als Schwerpunkt haben, bei dem es darum geht, ein positives Schulklima zu schaffen, das soziale und emotionale Lernen von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung bis hin zur Sekundarstufe II in den Lehrplan zu integrieren und die Schaffung sicherer Schulen und den Schutz vor allen Formen von Gewalt in der Schule sicherzustellen, einschließlich Mobbing, Cybermobbing und geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein zweiter Schwerpunkt dieser Priorität ist die Förderung professioneller Lerngemeinschaften und der Zusammenarbeit mit der breiteren Gemeinschaft, insbesondere mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie mit Eltern.

… durch Stärkung der Erstausbildung sowie der fortlaufenden Weiterbildung von Lehrkräften mittels Verbesserung des politischen Rahmens und Möglichkeiten für Mobilität, ferner durch attraktivere und vielfältigere Gestaltung der Karrieremöglichkeiten für Lehrkräfte und verbesserte Auswahl, Anwerbung und Evaluierung für Lehrberufe. Außerdem soll die Entwicklung einer stärkeren Schulleitung und innovativer Lehr- und Bewertungsmethoden unterstützt werden.

Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die den MINT-Ansatz in der Bildung durch die interdisziplinäre Lehre in kulturellen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen, designbezogenen und anderen Kontexten stärken und das Interesse von Mädchen an MINT-Fächern fördern. Dazu gehört die Entwicklung und Förderung effektiver und innovativer pädagogischer Konzepte und Bewertungsmethoden. Besonders wertvoll in diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Partnerschaften zwischen Schulen, Unternehmen, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der Gesellschaft allgemein. Auf strategischer Ebene ist diese Priorität darauf ausgerichtet, die Entwicklung nationaler MINT-Strategien zu fördern.

… anhand des EU-Qualitätsrahmens für eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung. Ziel ist es, einerseits die Erstausbildung sowie Weiterbildung des gesamten an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung beteiligten Personals und andererseits die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Strategien und Praktiken zur Förderung der Teilnahme aller Kinder, einschließlich Kindern mit geringeren Chancen, zu unterstützen.

Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schulbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw.

Förderfähige Einrichtungen

Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Agentur ihres Landes. Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.

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