Kapazitätsaufbau
Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind:
- Mindestens eine Organisation aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und
- mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus der Region 1 (Westbalkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft). Organisationen aus den Regionen 1 und 2 können sich nicht an demselben Vorschlag beteiligen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig).
Ziele:
- Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen
- zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ermutigen
- soziale Inklusion durch Sport fördern
- positive Werte durch den Sport fördern (z.B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist)
- die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern
Themenbereiche/spezifische Ziele:
Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Programmierungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind:
- Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport
- Entwicklung der Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.)
- Integration von Migranten
- Aussöhnung nach Konflikten
Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden.
Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise:
- Schaffung und Entwicklung von Netzwerken zwischen Organisationen/Ländern/Regionen;
- Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen;
- Durchführung gemeinsamer sportlicher Aktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen;
- Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nichtformaler Lernmethoden, -werkzeuge, -praktiken und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportpersonal;
- Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport;
- Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft.
Die Laufzeit beträgt ein, zwei oder drei Jahre und die Förderhöhe zwischen 100.000 und 200.000 Euro
Programmschwerpunkte und Prioritäten
Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.
Horizontale Prioritäten – Schwerpunkte der KA2 für alle Erasmus+ Sektoren
- Inklusion und Vielfalt
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- Digitaler Wandel
- Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe
Förderfähige Einrichtungen
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)
- Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
- im Sportbereich tätig sein
- ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder Region 2 (Östliche Nachbarschaft) haben.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Der Koordinator des Konsortiums muss eine gemeinnützige Organisation sein. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.
Einzelpersonen können die Förderung einer Zusammenarbeit nicht beantragen.