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Antragstellung KA171

Antragsberechtigt in der Aktion KA171 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Mobilitätskonsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA171 veröffentlicht:

  • 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung.
Weitere Infos finden Sie hier. 

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Vor jeder Antragsfrist informieren wir Sie rund um Mobilitätsprojekte in der Hochschulbildung. Kontaktieren Sie uns, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen!

Final Checks für Anträge in KA171

Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Projektantrages bestmöglich zu unterstützen, führen wir online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags. Basis des Final Checks ist der schon ausgearbeitete Entwurf ihres Antrages, den Sie spätestens drei Werktage vor Ihrem Termin an das Team der Programmaktion KA171 übermitteln.

Für die Beratung sind 60 Minuten anberaumt.

Final Checks für Projektanträge in der Antragsrunde 2025 sind von 21. Jänner bis 12. Februar 2025, jeweils dienstags bis donnerstags möglich. Die Anmeldefrist für die Final Checks in KA171 endet am 3. Februar 2025.

Wenn Sie eine Einzelberatung für Ihren Antrag in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an internationalmobility@oead.at. Nach Vereinbarung können Final Checks auf Ihren Wunsch auch vor Ort in der Ebendorferstraße 7 stattfinden.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektdurchführung unbedingt die folgenden Informationen:

Safeguarding Policy

Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.

Erasmus-Hochschulcharta (ECHE)

Die Erasmus Charter for Higher Education, kurz ECHE, bildet für Hochschulen die rechtliche Basis für eine Teilnahme am Programm Erasmus+. Sie definiert den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm.

Weitere Informationen

Handbuch zu Mobilitätsprojekten im Hochschulbereich

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