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Antragstellung für Kooperationspartnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht: 

  • 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Eine Übersicht der nächsten Informationsveranstaltungen aller Bereiche finden Sie hier.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Berufsbildung. 
Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:

  • die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im aktuellen Programmleitfaden
  • Handbuch für KA2 Lump Sums

Q&A-Session Projektanträge KA220-VET

  • 31.1.2025, 09:30-10:30 Uhr, online via Zoom
    Anmeldung

Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:

  • die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im aktuellen Programmleitfaden
  • Handbuch für KA2 Lump Sums

Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich aktiv einzubringen. Stellen Sie Ihre Projektidee kurz vor und klären Sie Ihre Fragen mit dem Team Erasmus+ KA2 Berufsbildung. Lernen Sie dabei auch von den Fragen anderer Teilnehmer/innen.

Sowohl neue als auch erfahrene Antragstellende sind willkommen. Es handelt sich um keine Informationsveranstaltung zu Grundlagen der Förderaktion. 

Final Checks

Final Checks sind Einzelberatungen zu Ihrem Projektantrag, Dauer ca. 50 Minuten -  in der Regel online.

Termine für Kooperationspartnerschaften im Bereich Berufsbildung (KA220-VET):

  • Mo., 17. bis Mi., 26. Februar 2025 (nach Vereinbarung)

Spätestens 5 Werktage vor Ihrem gewünschten Beratungstermin schicken Sie bitte an :

  • Ihre verbindliche Anmeldung mit gewünschtem Zeitfenster
  • Ihren möglichst weit ausgearbeiteten Projektantrag (pdf des Antragsformulars)

Basierend darauf klären wir bei der Beratung Ihre konkreten Fragen.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

Unterlagen für österreichische Schulen zur Teilnahme an Erasmus+

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