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Geförderte Kosten

Je nach Kategorie erfolgt die Förderung entweder über eine Pauschale oder über die (anteilige) Erstattung tatsächlicher Kosten. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 60.000.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden.

*Bitte bedenken Sie, dass sich die Beträge und Details je nach Jahr ändern können. Bitte vergewissern Sie sich, dass der überarbeitete Leitfaden mit dem Leitfaden übereinstimmt, der bei der Antragstellung verwendet wurde.

Reisekosten

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zu den Reisekosten, die den Teilnehmenden, einschließlich ihrer Begleitpersonen, Betreuer und Entscheidungsträger, für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der Projektaktivität oder der physischen Veranstaltung und zurück entstehen, unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder transnationale Reise handelt. Der Zuschuss errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Entsendeort der Teilnehmenden und dem Austragungsort der Projektaktivität, die mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet wird. Sollten ab einer Distanz von 100 km klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden, gelten erhöhte Pauschalen (Green Travel).

Aufenthaltskosten (Individual Support)

Die Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Unterkunft und Verpflegung pro Tag und Person richten sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer (z.B. EUR 78 pro Teilnehmer/in pro Tag in Österreich). Zusätzlich zur normalen Aufenthaltsdauer ist die Reisezeit vor und nach der Mobilität förderfähig – maximal 2 Tage beim Standardsatz für die Reisekosten, maximal 4 Tage sollten klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden.

Projektmanagement (Pauschale)

Für Kosten in Verbindung mit dem Management und der Durchführung des Projekts (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Projekttreffen und Aktivitäten, Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Partnern, Bewertung, Verbreitung und Nachbereitung) wird eine Pauschale in der Höhe von EUR 500 pro Monat (je nach Dauer des Projekts) gewährt.

Coachingkosten (Pauschale)

Coaching-Kosten fallen nur an, wenn das Projekt von einer informellen Gruppe junger Menschen durchgeführt wird. Wird ein Coach miteinbezogen, werden Kosten in der Höhe von EUR 241 (für höchstens 12 Tage) finanziert. Der Antrag für finanzielle Unterstützung für Coachingkosten muss im Antragsformular begründet werden.

Inklusionsunterstützung

Chancengerechtigkeit, Zugang, Inklusion, Diversität und Fairness sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Um zukünftig noch mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche budgetäre Förderungen.  

Potenzielle Hindernisse, die Menschen von einer Teilnahme an Erasmus+ Mobilitäten abhalten, sind vielfältig. Neben gesundheitlichen Themen (z.B. Behinderungen oder schwere oder chronische Erkrankungen) können auch wirtschaftliche Probleme vorliegen (z.B. geringes Einkommen, Armut etc.). Auch soziale Herausforderungen wie alleinerziehend zu sein, Bildungsbenachteiligung erfahren zu haben oder verschiedene Diskriminierung zu erleben, können die Teilnahme an Erasmus+ erschweren. Details finden Sie im Programmleitfaden, S. 7 und auch hier

Folgende zusätzlichen Förderungen gibt es bei der Einbindung von Menschen mit geringeren Chancen: 

Dies deckt zusätzliche Kosten ab, die notwendig sind, um den Personen mit geringeren Chancen die Teilnahme an der Mobilität zu ermöglichen. Förderbar sind zusätzliche Aufwendungen (belegbar mit Rechnungen.)

Finanzierungsmechanismus: 100% der tatsächlichen, förderfähigen Kosten. 
Die Kosten müssen bei der Beantragung begründet werden. 
Eine Umschichtung von genehmigten Realkosten bedarf eines Amendments. 

Beispiele:

  • Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
  • Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen
  • Erhöhte Reisekosten, z.B. durch Transport von Rollstuhl
  • Bei Alleinerziehenden: Kosten für Kinderbetreuung während der Abwesenheit durch die Mobilität

Die Institution erhält eine Pauschale, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet (€ 125 pro Teilnehmenden in der Antragsrunde 2025).

Finanzierungsmechanismus: Pauschalbetrag pro Person. 
Die Kosten können beim Antrag beantragt oder bis Projektende umgeschichtet werden.

Beispiele:

  • Kosten zur Vorbereitung / Organisation der Mobilitätsaktivität für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Lernprogramme, kulturelle und sprachliche Vorbereitung, zusätzliche Kosten fürs Training der an der Mobilität beteiligten Mitarbeitenden)
  • Kosten für die Sensibilisierung über potenzielle Hindernisse, z. B. in Form von Workshops oder Vorträgen.

Zusätzliche Mittel für im Rahmen des Projekts durchgeführte Events

Kosten, die in Verbindung mit der Durchführung von nationalen, transnationalen und internationalen physischen Veranstaltungen stehen, werden mit EUR 100 pro Teilnehmer gefördert. Diese Budgetkategorie ist nicht für die Teilnahme von Mitarbeitern der teilnehmenden Organisation(en)/Mitgliedern der informellen Gruppe(n) junger Menschen und Betreuern vorgesehen, da die Teilnahme dieser Teilnehmenden an diesen Veranstaltungen durch die Budgetkategorie „Projektmanagement“ abgedeckt werden sollte.

Außergewöhnliche Kosten (tatsächliche Kosten)

Gefördert werden können Kosten, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Visa, Impfungen oder Aufenthaltsgenehmigungen stehen (100 Prozent der tatsächlichen Kosten).

Sind die Reisekosten deutlich höher als die Pauschalen oder entscheidet man sich für ein teureres umweltfreundlicheres Transportmittel (z. B. Zug), können Antragsteller/innen unter "Außergewöhnliche Kosten" bis zu 80 Prozent der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beantragen. Es muss bereits im Projektantrag nachgewiesen werden, dass die Reisekostenpauschale weniger als 70 Prozent der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, um dies in Anspruch zu nehmen.

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