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Geförderte Kosten

Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten (Exceptional Costs) genehmigt werden.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde.

*Bitte bedenken Sie, dass sich die Beträge und Details je nach Jahr ändern können. Bitte vergewissern Sie sich, dass der überarbeitete Leitfaden mit dem Leitfaden übereinstimmt, der bei der Antragstellung verwendet wurde.

Reisekosten

Der Zuschuss zu den Reisekosten wird auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten der Zugtickets für die Teilnehmenden und etwaige Begleitpersonen errechnet. Das Zugticket wird speziell für die DiscoverEU-Inklusionsaktion für sieben Reisetage innerhalb eines Monats zur Verfügung gestellt. Das Zugticket ist 30 Tage lang gültig, wobei die Teilnehmenden an jedem der sieben Reisetage von Mitternacht bis Mitternacht so viele Züge benutzen können, wie sie möchten.

Aufenthaltskosten (Individual Support)

Die Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Unterkunft und Verpflegung pro Tag und Person richten sich je nach Aufenthaltsdauer pro Teilnehmendem, einschließlich Begleitpersonen.

Organisationskosten

Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Mobilitäten entstehen. Die einmalige Pauschale für Organisationskosten beträgt 125 Euro pro Teilnehmer/in (Begleitpersonen werden nicht mitgerechnet).

Inklusionsunterstützung

Chancengerechtigkeit, Zugang, Inklusion, Diversität und Fairness sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Um zukünftig noch mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche budgetäre Förderungen.  

Potenzielle Hindernisse, die Menschen von einer Teilnahme an Erasmus+ Mobilitäten abhalten, sind vielfältig. Neben gesundheitlichen Themen (z.B. Behinderungen oder schwere oder chronische Erkrankungen) können auch wirtschaftliche Probleme vorliegen (z.B. geringes Einkommen, Armut etc.). Auch soziale Herausforderungen wie alleinerziehend zu sein, Bildungsbenachteiligung erfahren zu haben oder verschiedene Diskriminierung zu erleben, können die Teilnahme an Erasmus+ erschweren. Details finden Sie im Programmleitfaden, S. 7 und auch hier

Folgende zusätzlichen Förderungen gibt es bei der Einbindung von Menschen mit geringeren Chancen: 

Dies deckt zusätzliche Kosten ab, die notwendig sind, um den Personen mit geringeren Chancen die Teilnahme an der Mobilität zu ermöglichen. Förderbar sind zusätzliche Aufwendungen (belegbar mit Rechnungen.)

Finanzierungsmechanismus: 100% der tatsächlichen, förderfähigen Kosten. 
Die Kosten müssen bei der Beantragung begründet werden. 
Eine Umschichtung von genehmigten Realkosten bedarf eines Amendments. 

Beispiele:

  • Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
  • Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen
  • Erhöhte Reisekosten, z.B. durch Transport von Rollstuhl
  • Bei Alleinerziehenden: Kosten für Kinderbetreuung während der Abwesenheit durch die Mobilität

Die Institution erhält eine Pauschale, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet (€ 125 pro Teilnehmenden in der Antragsrunde 2025).

Finanzierungsmechanismus: Pauschalbetrag pro Person. 
Die Kosten können beim Antrag beantragt oder bis Projektende umgeschichtet werden.

Beispiele:

  • Kosten zur Vorbereitung / Organisation der Mobilitätsaktivität für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Lernprogramme, kulturelle und sprachliche Vorbereitung, zusätzliche Kosten fürs Training der an der Mobilität beteiligten Mitarbeitenden)
  • Kosten für die Sensibilisierung über potenzielle Hindernisse, z. B. in Form von Workshops oder Vorträgen.

Außergewöhnliche Kosten

In begründeten Fällen können weitere Sonderzuschüsse gewährt werden, z. B. für hohe Reisekosten, die aufgrund der geografischen Lage oder anderer Beschränkungen nicht unter die Standardkategorie „Reisekosten“ fallen. Ebenfalls förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Visa, Impfungen oder Aufenthaltsgenehmigungen (100 % der tatsächlichen Kosten), Kosten für Sitzplatzreservierungen (100 % der tatsächlichen Kosten) sowie 80 % der tatsächlichen Kosten für die Erbringung einer Bankgarantie. Nähere Details sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.

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