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Antragstellung für Kurzfristige Projekte

Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-ADU) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Erwachsenenbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte ist am 19. Februar 2025 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Eine Übersicht der nächsten Informationsveranstaltungen aller Bereiche finden Sie hier.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Erwachsenenbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinaraufzeichnungen

Hier finden Sie laufend Präsentationsunterlagen und vorhandene Aufzeichnungen unserer Webinare.

AR 2025: Aufzeichnung des Infowebinars: Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 29.01.2025

AR 2025: Aufzeichnung des Infowebinars: KA1 Kurzfristige Projekte der Erwachsenenbildung (KA122) für die Antragsrunde 2025, 13.1.2025

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