Kooperationspartnerschaften
Kooperationspartnerschaften sind Kooperationen von
- mindestens drei Einrichtungen
- aus drei verschiedenen Programmländern
Kooperationspartnerschaften unterstützen Entwicklung, Transfer und Implementierung innovativer Praktiken ebenso wie gemeinsame Initiativen zur Förderung von Zusammenarbeit, Peer-Learning und Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene.
Ziel ihrer Zusammenarbeit kann sein, Qualität und Relevanz der Aktivitäten der Einrichtungen zu erhöhen, Partnernetzwerke aufzubauen und zu stärken, Kapazitäten für länderübergreifende Zusammenarbeit und Internationalisierung der Aktivitäten zu erhöhen und dabei neue Praktiken, Methoden und Ideen zu entwickeln bzw. auszutauschen.
Ergebnisse der Kooperationspartnerschaften sollten wiederverwendbar, übertragbar und anpassbar und nach Möglichkeit transdisziplinär sein. Verbreitet werden sie auf lokaler, regionaler, nationaler und länderübergreifender Ebene.
- Laufzeit: zwölf bis 36 Monate
- Förderhöhe: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt
Programmschwerpunkte und Prioritäten
Das Programm Erasmus+ gibt jährlich verschiedene Schwerpunkte vor. Kooperationspartnerschaften leisten mit ihren Ergebnissen Beiträge zu deren Erreichen. Kooperationspartnerschaften können diese Schwerpunkte inhaltlich aufgreifen und ein Projekt zu einer oder mehreren Prioritäten durchführen.
Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.
Jedes Projekt muss mindestens eine der vier horizontalen oder eine spezifische Priorität der Erwachsenenbildung ansprechen (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).
Für Österreich sind keine nationalen Prioritäten vorgesehen.
Horizontale Prioritäten – Schwerpunkte der KA2 für alle Erasmus+ Sektoren
Spezifische Prioritäten für den Bereich Erwachsenenbildung
…durch:
- Unterstützung der Erstellung und Weiterentwicklung flexibler Lernangebote, die an die Lernbedürfnisse von Erwachsenen angepasst sind, z. B. durch die Bereitstellung digitaler und integrierter Lernmöglichkeiten.
- Förderung der Validierung der durch informelles und nicht-formales Lernen erworbenen Qualifikationen.
Diese Priorität umfasst die:
- Förderung neuer Möglichkeiten der Erwachsenenbildung, insbesondere durch neue Weiterbildungspfade für Erwachsene mit geringen Qualifikationen, Kenntnissen und Kompetenzen. Dadurch sollen Schlüsselkompetenzen gestärkt und erwachsene Lernende in die Lage versetzt werden, höhere Qualifikationen zu erlangen
- Entwicklung von Beratungsangeboten, die sicherstellen, dass Erwachsene im gesamten Lebensverlauf Zugang zu relevanten Lernangeboten haben
- Verbesserung der Ermittlung und Früherkennung des Qualifikationsbedarfs
- Gestaltung maßgeschneiderter Lernangebote
- Erarbeitung wirksamer Aufklärungs-, Orientierungs- und Motivationsstrategien
…zur allgemeinen Verbesserung bei der Bereitstellung, Ausrichtung und Effektivität der Erwachsenenbildung. Dazu gehören die:
- Bewertung der bereits erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen erwachsener Lernender.
- Entwicklung und der Einsatz besserer und innovativerer Lernmethoden.
- Stärkung der unterstützenden Rolle, die das Personal in der Erwachsenenbildung bei der Motivation, Anleitung und Beratung der Lernenden in anspruchsvollen Lernsituationen spielt.
…durch die Entwicklung besserer Qualitätssicherungsmechanismen für die Erwachsenenbildungspolitik und Angebote in diesem Bereich. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Weitergabe von Überwachungsmethoden zur Messung der Wirksamkeit von Erwachsenenbildungsangeboten und zur Verfolgung der Fortschritte erwachsener Lernender.
Diese Priorität umfasst die:
- Unterstützung lokaler Lernumgebungen.
- Förderung sozialer Inklusion, zivilgesellschaftlichen Engagements und der Demokratie.
- Schaffung lebenslanger und lebensumspannender Lernmöglichkeiten für alle Menschen in der Gemeinschaft, auch durch Einsatz digitaler Technologien.
- Motivation und Befähigung von Erwachsenen aller Altersgruppen, sich die für Resilienz und Anpassungsfähigkeit in Zeiten von Umbruch und Unsicherheit erforderlichen Lebens- und Schlüsselkompetenzen anzueignen.
… durch das Schaffen und Bekannt-Machen von Bildungsangeboten und Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs für Senioren in Hinblick auf den Aufbau und die Stärkung der europäischen Identität.
Förderfähige Einrichtungen
Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes. Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa helfen die Projektergebnisse zu verbreiten und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.
Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.