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Europäische lokale Veranstaltungen - Typ II

Was sind Europäische lokale Veranstaltungen – Typ II?

Europäische lokale Veranstaltungen – Typ II im Erasmus+ Programm unterstützen die grenzüberschreitende Organisation von Sportevents in mehreren Ländern. Ziel ist es, sportliche Aktivitäten mit europäischer Dimension umzusetzen, die Ehrenamt, Inklusion, Gleichstellung und einen gesunden Lebensstil fördern.

Fünf junge Studierende an einem Runden Tisch, vor ihnen liegen Bücher, Laptops, von oben fotografiert
© iStock/JacobAmmentorp

Teilnahme

- Mindestens 6 Organisationen aus mehreren EU-Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Drittländern 

- Mindestens eine Veranstaltung pro teilnehmendem Land

Eine Hand hält eine silberne Stoppuhr mit einem klassischen Zifferblatt und feiner Skalierung. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine graue Textur.
© Unsplash/Veri Ivanova

Laufzeit

12 oder 18 Monate

Rechner und Geldscheine
© Pixabay/loufre

Förderhöhe

300.000 EUR pro Projekt

Mögliche Aktivitäten

  • Vorbereitung, Organisation und Nachbereitung der Veranstaltung
  • Bildungsangebote für Sportler, Trainer, Organisatoren und Freiwillige
  • Begleitende Konferenzen oder Seminare
  • Schulung von Freiwilligen
  • Maßnahmen mit nachhaltiger Wirkung (Evaluation, Zukunftsplanung)
  • Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema der Veranstaltung

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln. Jedes Projekt kann mehrere Prioritäten ansprechen, jedoch sollte nur eine Priorität (horizontal oder spezifisch) im Hauptfokus stehen (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Für Österreich sind keine nationalen Prioritäten vorgesehen.

Spezifische Prioritäten für den Bereich Sport

  • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle
  • Förderung von Integrität und Werten im Sport
  • Bildungsförderung im und durch den Sport
  • Förderung der Chancengleichheit und der europäischen Werte im und durch den Sport

Förderfähige Einrichtungen

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sein
  • im Sportbereich tätig sein

Kontakt für Rückfragen

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