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Antragstellung für Kooperationspartnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht: 

  • 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf dem EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Erwachsenenbildung. Schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anfrage eine kurze Projektskizze (max. 1 - 2 Absätze) zu Ihrer Projektidee sowie zu Projektzielen, Aktivitäten, Ergebnissen und Budgethöhe. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

  • Antragsrunde 2024: Infowebinar - Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 31.1.2024, Zur Aufzeichnung
  • Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften4.2.2022, Zur Aufzeichnung
  • Antragsrunde 2021: "Erasmus+ Partnerships for Cooperation" (bereichsübergreifend für KA2), 9.4.2021, Zur Aufzeichnung

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

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