Budgetantrag (KA121)
Zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-VET) sind ausschließlich Institutionen berechtigt, die über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Einzig die koordinierende Einrichtung eines nationalen Mobilitätskonsortiums reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt zu beantragen.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Organisationen veröffentlicht:
- 19. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ)
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