Budgetantrag (KA121)
Zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-VET) sind ausschließlich Institutionen berechtigt, die über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Einzig die koordinierende Einrichtung eines nationalen Mobilitätskonsortiums reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt zu beantragen.
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist am 19. Februar 2026 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
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Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen sowie Final Checks finden Sie laufend hier: