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Antragstellung für DiscoverEU Inklusion

Förderfähige Antragssteller/innen

Einrichtungen und Organisationen, die im non-formalen Bereich mit der Zielgruppe arbeiten, z. B. Einrichtungen aus der Jugendsozialarbeit, Jugendorganisationen, Jugendzentren, Jugendbildungsträger. Anträge können auch von einer informellen Gruppe junger Menschen gestellt werden.

Antragsfristen

  • 1. Antragsfrist: abgelaufen
  • 2. Antragsfrist: 1. Oktober 2024, 12.00 Uhr (MEZ)

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für DiscoverEU Inklusion veröffentlicht. 

Zur Antragsstellung

Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA155-YOU) finden Sie auf der Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

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