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Antragstellung für DiscoverEU Inklusion

Förderfähige Antragssteller/innen

Einrichtungen und Organisationen, die im non-formalen Bereich mit der Zielgruppe arbeiten, z. B. Einrichtungen aus der Jugendsozialarbeit, Jugendorganisationen, Jugendzentren, Jugendbildungsträger. Anträge können auch von einer informellen Gruppe junger Menschen gestellt werden.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für DiscoverEU Inklusion veröffentlicht: 

  • 12. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragsstellung

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA155-YOU) finden Sie auf der Plattform Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

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