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Geförderte Kosten

Die Förderung der Mobilitäten basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Pauschalen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen für die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden vorgesehen sowie für Kosten, die durch die Teilnahme an Kursen entstehen. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten genehmigt werden.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde.

Reisekosten

Der Zuschuss für Reisekosten errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Herkunftsort der Teilnehmenden und der Aufnahmeeinrichtung, die mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet wird. Sollten ab einer Distanz von 100 km klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden, können erhöhte Pauschalen geltend gemacht werden (siehe erhöhter Reisekostenzuschuss).

Erhöhter Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches Reisen

Reisende erhalten erhöhte Pauschalen (zwischen 56 und 785 Euro pro Teilnehmer/in), wenn sie klimaschonende Verkehrsmittel für den größten Teil ihrer Reise verwenden. Klimaschonenden Verkehrsmittel sind u.a. Bus, Zug oder Carsharing.

Mehr Reisetage für umweltfreundliches Reisen

Bei Bedarf sind Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmer/innen und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss erhalten, höchstens sechs Tage für umweltfreundliches Reisen vorgesehen sind.

Aufenthaltskosten

Die Aufenthaltskosten richten sich je nach Zielland und Aufenthaltsdauer. Zusätzlich zur normalen Aufenthaltsdauer ist die Reisezeit vor und nach der Mobilität förderfähig – maximal zwei Tage beim Standardsatz für die Reisekosten, maximal vier Tage sollten klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden.

Organisationskosten

Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Mobilitäten entstehen. Die Pauschale für Organisationskosten für die Institution errechnet sich auf Basis der Anzahl der Teilnehmenden, der Aktivitätsart und der Dauer der Mobilität.

Inklusionsunterstützung

Chancengerechtigkeit, Zugang, Inklusion, Diversität und Fairness sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Um zukünftig noch mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche budgetäre Förderungen.  

Potenzielle Hindernisse, die Menschen von einer Teilnahme an Erasmus+ Mobilitäten abhalten, sind vielfältig. Neben gesundheitlichen Themen (z.B. Behinderungen oder schwere oder chronische Erkrankungen) können auch wirtschaftliche Probleme vorliegen (z.B. geringes Einkommen, Armut etc.). Auch soziale Herausforderungen wie alleinerziehend zu sein, Bildungsbenachteiligung erfahren zu haben oder verschiedene Diskriminierung zu erleben, können die Teilnahme an Erasmus+ erschweren. Details finden Sie im Programmleitfaden, S. 7 und auch hier

Folgende zusätzlichen Förderungen gibt es bei der Einbindung von Menschen mit geringeren Chancen: 

Dies deckt zusätzliche Kosten ab, die notwendig sind, um den Personen mit geringeren Chancen die Teilnahme an der Mobilität zu ermöglichen. Förderbar sind zusätzliche Aufwendungen (belegbar mit Rechnungen.)

Finanzierungsmechanismus: 100% der tatsächlichen, förderfähigen Kosten. 
Die Kosten müssen bei der Beantragung begründet werden. 
Eine Umschichtung von genehmigten Realkosten bedarf eines Amendments. 

Beispiele:

  • Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
  • Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen
  • Erhöhte Reisekosten, z.B. durch Transport von Rollstuhl
  • Bei Alleinerziehenden: Kosten für Kinderbetreuung während der Abwesenheit durch die Mobilität

Die Institution erhält eine Pauschale, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet (€ 125 pro Teilnehmenden in der Antragsrunde 2025).

Finanzierungsmechanismus: Pauschalbetrag pro Person. 
Die Kosten können beim Antrag beantragt oder bis Projektende umgeschichtet werden.

Beispiele:

  • Kosten zur Vorbereitung / Organisation der Mobilitätsaktivität für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Lernprogramme, kulturelle und sprachliche Vorbereitung, zusätzliche Kosten fürs Training der an der Mobilität beteiligten Mitarbeitenden)
  • Kosten für die Sensibilisierung über potenzielle Hindernisse, z. B. in Form von Workshops oder Vorträgen.

Vorbereitende Besuche

Der Zuschuss für vorbereitende Besuche basiert auf einer Pauschale pro Teilnehmenden, die Reise- und Aufenthaltskosten gleichermaßen berücksichtigt.

Kurskosten

Kosten, die unmittelbar mit den Teilnahmegebühren von Kursen, internationalen Konferenzen und Seminaren in Zusammenhang stehen, werden mit 80 Euro pro Teilnehmer/in und Tag bis zu einer Höhe von 800 Euro gefördert.

Sprachliche Vorbereitung

Lernende und Personal erhalten eine Pauschale in Höhe von 150 Euro für die sprachliche Vorbereitung, sollte die Arbeits- oder Unterrichtssprache nicht durch den Online Linguistic Support (OLS) abgedeckt werden. Davon ausgenommen sind erwachsene Lernende im Rahmen der Gruppenmobilität und Personalmobilitäten, die kürzer als 31 Tage dauern.

Außergewöhnliche Kosten

Weitere Sonderzuschüsse, z. B. für hohe Reisekosten, können in begründeten Fällen gewährt werden. Details dazu werden im Programmleitfaden ausgeführt.

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