Inklusion
Zusätzliche Förderung für Teilnehmende die geringere Chancen haben einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt zu absolvieren
Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit Beginn des Erasmus-Programms in Österreich fördert die nationale Agentur im Auftrag der Europäischen Kommission die Mobilität von Teilnehmenden, die durch unterschiedliche Ausgangsbedingungen benachteiligt sind einen Erasmus+ Aufenthalt zu absolvieren. mit geringeren Chancen. Zukünftig sollen noch mehr Menschen mit vielfältigen Bedürfnissen am Programm teilnehmen. Es geht dabei sowohl um finanzielle als auch weitere Unterstützung.
Mit der Programmperiode 2021-2027 wurden die finanziellen Förderungen für eine inklusivere Teilnahme in den Mobilitätsprogrammen nochmals ausgebaut.
Förderungen für Teilnehmende in den Aktionen „Studierenden- und Personalmobilität in den Programmländern (KA131)“ und „Internationale Hochschulmobilität (KA171)“.
Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit auf
- einen zusätzlichen monatlichen pauschalen Zuschuss (= Top-up) (österreichweit festgelegt)
oder/und
- Übernahme der real anfallenden Mehrkosten auf Basis eines Antrags (Inklusionsunterstützung)
Was ist Inklusionsunterstützung?
Für Erasmus+ Teilnehmende, die geringere Chancen haben einen Erasmus+ Aufenthalt zu absolvieren, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen soll ein Erasmus+ Aufenthalt ohne zusätzliche finanzielle Belastung möglich sein.
Die Erasmus+ Inklusionsunterstützung deckt zusätzliche Kosten ab, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen.
Zusätzliche Kosten können nur vor dem Erasmus+ Aufenthalt beantragt werden. Dazu ist eine Analyse des Bedarfs und eine realistische Kosteneinschätzung notwendig.
Welche Kosten können bei der Inklusionsunterstützung beantragt werden?
Einige Beispiele (Auswahl):
Reisekosten für notwendige medizinische Kontrolluntersuchungen im Heimatland etc.
Reise- und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Mitschreibtutor/innen
Versandkosten, Transportkosten etc.
Vorbereitender Besuch
Sie würden sich gerne den Ort Ihrer zukünftigen Gastinstitution ansehen, z.B. eine geeignete Wohnung suchen, den Campus kennenlernen oder erste Kontakte herstellen? In manchen Situationen kann es helfen, die Lage vor Ort besser kennenzulernen, um Entscheidungen für den geplanten Auslandsaufenthalt zu treffen.
Erasmus+ Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können bei Bedarf einen Vorbereitenden Besuch absolvieren. Die Kosten dafür können über die Erasmus+ Inklusionsunterstützung beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Kosten im Zuge des Besuchs erst nach unterzeichneter Zuschussvereinbarung (Hochschule mit Teilnehmenden) anfallen dürfen.
Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule.
Studierende und Graduierte mit Behinderungen, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über ihre Heimathochschule eine monatliche Pauschale (Top-up) beantragen: 250 Euro pro Monat stehen zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate zur Verfügung.
Bei Kurzzeitmobilität stehen bei einem Erasmus+ Aufenthalt von 5-14 Tagen einmalig 100 Euro und ab 15 Tagen einmalig 150 Euro zur Verfügung.
Inklusionsunterstützung: Zusätzlich zur monatlichen Pauschale (Top-Up) können auch – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – real anfallende Mehrkosten gewährt werden. Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule.
Die Zusatzförderung gilt für die Mobilitätsaktionen KA131 (Outgoing) und KA171 (Outgoing und Incoming).
Studierende und Graduierte mit gesundheitlichen Problemen, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und die in Zusammenhang mit ihrer gesundheitlichen Situation einen erhöhten finanziellen Aufwand haben werden (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland), können über ihre Heimathochschule eine monatliche Pauschale (Top-up) beantragen: 250 Euro pro Monat stehen zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate zur Verfügung.
Bei Kurzzeitmobilität stehen bei einem Erasmus+ Aufenthalt von 5-14 Tagen einmalig 100 Euro und ab 15 Tagen einmalig 150 Euro zur Verfügung.
Inklusionsunterstützung: Zusätzlich zur monatlichen Pauschale (Top-Up) können auch – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – real anfallende Mehrkosten gewährt werden.
Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule.
Die Zusatzförderung gilt für die Mobilitätsaktionen KA131 (Outgoing) und KA171 (Outgoing und Incoming).
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind oder ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Heimathochschule eine monatliche Pauschale (Top-Up) beantragen: 250 Euro pro Monat stehen zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate zur Verfügung.
Bei Kurzzeitmobilität stehen bei einem Erasmus+ Aufenthalt von 5-14 Tagen einmalig 100 Euro und ab 15 Tagen einmalig 150 Euro zur Verfügung.
Inklusionsunterstützung: Zusätzlich zur monatlichen Pauschale (Top-Up) können auch – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – real anfallende Mehrkosten gewährt werden.
Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule.
Die Zusatzförderung gilt für die Mobilitätsaktionen KA131 (Outgoing) und KA171 (Outgoing und Incoming).
Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule.
Studierende und kürzlich Graduierte von ukrainischen Hochschulen erhalten das Top-up für Studierende mit geringeren Chancen in der Höhe von 250 Euro pro Monat. Wenn die betroffenen Studierenden diesbezüglich andere Förderungen erhalten, muss die österreichische Hochschule das Top-up nicht übernehmen.
Studierende und Graduierte, die nicht in eine der oben genannten Zielgruppen (Behinderungen, gesundheitlichen Probleme, Studierende mit Kind) fallen, aber trotzdem einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung haben, können ihre anfallenden Mehrkosten über einen Antrag auf Erasmus+ Inklusionsunterstützung bekannt geben.
Gefördert werden Personen, die geringere Chancen haben einen Erasmus+ Aufenthalt zu absolvieren, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Über die Einreichung des Antrags entscheidet die entsendende Hochschule, über die Genehmigung des Antrags der OeAD.
Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule.
Die Zusatzförderung gilt für die Mobilitätsaktionen KA131 (Outgoing) und KA171 (Outgoing und Incoming).
Bei einem Erasmus+ Lehraufenthalt oder einer Erasmus+ Weiterbildung steht die Inklusionsunterstützung für Personal mit Behinderungen und Personal mit gesundheitlichen Problemen zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Über die Einreichung des Antrags entscheidet die entsendende Hochschule, über die Genehmigung des Antrags der OeAD.
Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule.
Die Zusatzförderung gilt für die Mobilitätsaktionen KA131 (Outgoing) und KA171 (Outgoing und Incoming).
Ab Call 2025: Ob diese Gruppe von der eigenen Hochschule gefördert wird, ist direkt mit der eigenen koordinierenden Hochschule (International Office) zu klären.
Studierende und kürzlich Graduierte, bei denen kein Elternteil über eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Matura, Studienberechtigungsprüfung etc.) in Österreich oder in anderen Ländern verfügt, können über ihre Heimathochschule eine monatliche Pauschale (Top-Up) beantragen: 250 Euro pro Monat stehen zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate zur Verfügung. Zur Vollständigkeit sei auch festgehalten, dass es sich hier um die Hochschulzugangsberechtigung handelt und nicht um einzelne Zulassungsbeschränkungen (z.B. Aufnahmetest in Medizin Österreich oder Numerus Clausus in Deutschland, etc.).
Dieses Top-up steht nur für Outgoing-Studierende und kürzlich Graduierte zur Verfügung, nicht für Incomings.
Als Mindestnachweis ist eine ehrenwörtliche Erklärung der teilnehmenden Person vorzuweisen.
Bei Kurzzeitmobilität stehen bei einem Erasmus+ Aufenthalt von 5-14 Tagen einmalig 100 Euro und ab 15 Tagen einmalig 150 Euro zur Verfügung.
Das Top-up ist an alle Incoming-Studierenden und kürzlich Graduierten auszubezahlen, deren Heimatinstitution in einem Least Developed Country (LDC) liegt. Welche Staaten dieser Kategorie angehören, kann dieser Liste entnommen werden. Die zum Zeitpunkt der Antragsfrist 2025 geltende Liste stellt die Basis für die Vergabe der Top-ups für den gesamten Call dar, wodurch die Gleichbehandlung aller KA171-Incomings an einer Hochschule innerhalb eines Calls sichergestellt werden soll.
Bei Kurzzeitmobilität stehen bei einem Erasmus+ Aufenthalt von 5-14 Tagen einmalig 100 Euro und ab 15 Tagen einmalig 150 Euro zur Verfügung.