Antragstellung für Akkreditierung
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags zur Akkreditierung veröffentlicht:
- 1. Oktober 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Antragstellung für Akkreditierung in Erasmus+ 2021–2027
Antragsberechtigte Institutionen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Die antragstellende Institution muss mindestens zwei Jahre im jeweiligen Bildungsbereich tätig sein. Eine Institution kann eine Einzel-Akkreditierung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator eines nationalen Mobilitätskonsortiums beantragen. Pro Antragsrunde darf jede Institution einmal im jeweiligen Bildungsbereich einen Antrag auf Akkreditierung einreichen. Bei Genehmigung der Akkreditierung ist die Akkreditierung für die gesamte Programmlaufzeit im Bereich Erwachsenenbildung gültig.
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Einzelberatungen
Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Idee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA1 Erwachsenenbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an erwachsenenbildung@oead.at.
Webinare
Hier finden Sie laufend Präsentationsunterlagen und vorhandene Aufzeichnungen unserer Webinare.
Aufzeichnung des Webinars: Akkreditierung in Erasmus+ Erwachsenenbildung, 20.06.2024
Aufzeichnung des Infowebinars: Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 31.01.2024