Erasmus+ für Lehrende und Hochschulpersonal
Mit Erasmus+ gehen pro Jahr rund 1.200 Lehrende und andere Mitarbeitende österreichischer Hochschulen ins Ausland, um dort zu lehren oder sich fortzubilden.
Lehre an einer Partnerhochschule
Erasmus+ übernimmt einen Teil der Reise- und Aufenthaltskosten, wenn Lehrende an Partnerhochschulen im Ausland unterrichten. Es bestehen Fördermöglichkeiten für Lehraufenthalte in Programmländern sowie in Partnerländern weltweit. Ein Lehraufenthalt kann auch mit einer Fortbildung kombiniert werden.
Dauer
Lehraufenthalte mit Erasmus+ dauern mindestens zwei Tage (in Partnerländern: mindestens fünf Tage) und höchstens zwei Monate (exklusive Reisezeit). Die Lehrenden müssen im Gastland mindestens acht Stunden pro Woche unterrichten.
Fördersätze
Die Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten variieren je nach Gastland. Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten können Inklusionsunterstützung beantragen. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit zusätzlichen Reisetagen und erhöhten Reisepauschalen unterstützt. Informationen zu den im Einzelfall gültigen Fördersätzen erteilt das International Office der entsendenden Hochschule.
Voraussetzungen und Antragsstellung
- Die oder der Lehrende ist an der entsendenden Hochschule beschäftigt.
- Sowohl die entsendende als auch die aufnehmende Hochschule achten die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE).
- Zwischen Entsende- und Gasthochschule besteht ein inter-institutionelles Abkommen.
- Inhalte und Dauer des Lehraufenthalts haben alle Beteiligten vor Antragsstellung festgelegt.
Den Antrag für die Förderung eines Lehraufenthalts im Ausland stellt in jedem Fall die entsendende Hochschule (International Office) im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht der oder die Lehrende selbst.
Fortbildungsaufenthalte mit Erasmus+
Hochschulmitarbeiter/innen können sich mit Erasmus+ im Ausland fortbilden. Sie erhalten Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten. Diese Förderung ist für Aufenthalte in Programmländern und in Partnerländern weltweit möglich. Auch die Teilnahme an Blended Intensive Programmes ist möglich.
Dauer
Fortbildungsaufenthalte mit Erasmus+ dauern mindestens zwei Tage (in Partnerländern: mindestens fünf Tage) und höchstens zwei Monate (exklusive Reisezeit).
Fördersätze
Die Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten variieren je nach Gastland. Personen mit Behinderungen oder mit chronischen Krankheiten können Inklusionsunterstützung beantragen. Kurskosten werden nicht gefördert. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit zusätzlichen Reisetagen und erhöhten Reisepauschalen unterstützt. Informationen zu den im Einzelfall gültigen Fördersätzen erteilt das International Office der entsendenden Hochschule.
Voraussetzungen und Antragsstellung
- Die oder der Hochschulmitarbeiter/in ist an der entsendenden Hochschule beschäftigt.
- Die entsendende Hochschule achtet die Erasmus+ Charta für Hochschulbildung (ECHE).
- Gastinstitution kann eine Hochschule mit ECHE oder eine andere Organisation im Gastland sein.
- Inhalte und Dauer des Fortbildungsaufenthalts haben alle Beteiligten vor Antragsstellung festgelegt.
Den Antrag auf Förderung eines Fortbildungsaufenthalts im Ausland stellt in jedem Fall die entsendende Hochschule (International Office) im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht die Einzelperson, die den Aufenthalt anstrebt.
Incoming-Lehre von Personen aus Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Hochschulen haben die Möglichkeit Personan aus der Wirtschaft oder anderen Organisationen des Arbeitsmarktes aus anderen Programmländern einzuladen, damit diese an der Hochschule unterrichten. Reise- und Aufenthaltskosten können mit Erasmus+ Mitteln unterstützt werden.
Dauer
Incoming-Lehraufenthalte von Personen aus Wirtschaft und Arbeitsmarkt dauern mindestens einen Tag und höchstens zwei Monate (exklusive Reisezeit). Eine Mindestlehrverpflichtung gibt es nicht.
Fördersätze
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu Reise- und Aufenthaltskosten. Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten können Inklusionsunterstützung beantragen. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit zusätzlichen Reisetagen und erhöhten Reisepauschalen unterstützt. Informationen zu den im Einzelfall gültigen Fördersätzen erteilt das International Office der aufnehmenden Hochschule.
Voraussetzungen und Antragsstellung
- Der Incoming-Lehrende ist in einem Unternehmen oder einer sonstigen Einrichtung des Arbeitsmarktes in einem Programmland beschäftigt.
- Die Lehre erfolgt auf Einladung der aufnehmenden Hochschule.
- Die aufnehmende Hochschule achtet die Erasmus+ Charta für Hochschulbildung (ECHE).
Den Antrag auf Förderung eines Incoming-Lehraufenthalts stellt die aufnehmende Hochschule (International Office) im Rahmen von Mobilitätsprojekten.
Lehrende und Personal mit geringeren Chancen
Für Lehrende und Personal mit Behinderung oder mit chronischer Krankheit gibt es die Möglichkeit zusätzlicher Förderung.