Budgetantrag für akkreditierte Organisationen
Der Budgetantrag kann einmal pro Jahr gestellt werden. Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA151-YOU) sind ausschließlich Organisationen, die über eine Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Nicht-akkreditierte Organisationen haben weiterhin die Möglichkeit, Einzelprojekte (Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten) in der Key Action 1 zu beantragen.
Antragsfrist
Die Frist zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Organisationen ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.