Budgetantrag für akkreditierte Organisationen
Der Budgetantrag kann einmal pro Jahr gestellt werden. Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA151-YOU) sind ausschließlich Organisationen, die über eine Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Nicht-akkreditierte Organisationen haben weiterhin die Möglichkeit, Einzelprojekte (Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten) in der Key Action 1 zu beantragen.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Einrichtungen veröffentlicht:
- 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)