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Budgetantrag für akkreditierte Organisationen

Der Budgetantrag kann einmal pro Jahr gestellt werden. Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA151-YOU) sind ausschließlich Organisationen, die über eine Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Nicht-akkreditierte Organisationen haben weiterhin die Möglichkeit, Einzelprojekte (Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten) in der Key Action 1 zu beantragen. 

Antragsfrist

Die Frist zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Organisationen ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Hier können Sie sich zur Antragsstellung beraten lassen.

Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen finden Sie hier.

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