Antragstellung für Kleinere Partnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.
Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kleinere Partnerschaften beteiligt sein, darunter maximal 1x als Koordinator.
Antragfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kleinere Partnerschaften veröffentlicht:
- 3. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee
Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Berufsbildung.
Terminanfragen schicken Sie bitte an berufsbildung@oead.at.
Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:
- die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im aktuellen Programmleitfaden
- Handbuch für KA2 Lump Sums
- die Präsentationsunterlagen des Webinars vom 9.9.2022 - siehe unten
Webinare
- Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften, 4.2.2022, Zur Aufzeichnung