Kleinere Partnerschaften

Was sind Kleinere Partnerschaften?
Kleinere Partnerschaften im Erasmus+ Programm richten sich besonders an Basisorganisationen, weniger erfahrene Einrichtungen oder neue Programmteilnehmende.
Sie ermöglichen eine niedrigschwellige europäische Zusammenarbeit von mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder Programmländern – mit dem Ziel, erste internationale Erfahrungen zu sammeln und neue Wege der Zusammenarbeit zu erproben.
Ziele der kleineren Partnerschaften
- Einstieg in die europäische Zusammenarbeit für neue Akteure
- Aufbau und Stärkung von Partnerschaften und Netzwerken
- Entwicklung und Austausch von einfach umsetzbaren Methoden, Praktiken und Ideen
- Verbesserung der Qualität und Relevanz von Aktivitäten
- Förderung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Internationalisierung
Ergebnisse sollen übertragbar, anpassbar und wiederverwendbar sein – mit Wirkung auf lokaler bis europäischer Ebene.
Programmschwerpunkte und Prioritäten
Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.
Jedes Projekt kann mehrere Prioritäten ansprechen, jedoch sollte nur eine Priorität (horizontal oder spezifisch) im Hauptfokus stehen. (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).
Spezifische Prioritäten für den Bereich Sport
- Förderung eines gesunden Lebensstils für alle
- Förderung von Integrität und Werten im Sport
- Bildungsförderung im und durch den Sport
- Förderung der Chancengleichheit und der europäischen Werte im und durch den Sport
Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).
Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.
Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.