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Kleinere Partnerschaften

Männlcicher Sportler mit Behinderung und junge Frau beglückwünschen sich auf einem Basketballplatz im Freien
© iStock/DrazenZigic

Was sind Kleinere Partnerschaften?

Kleinere Partnerschaften im Erasmus+ Programm richten sich besonders an Basisorganisationen, weniger erfahrene Einrichtungen oder neue Programmteilnehmende.

Sie ermöglichen eine niedrigschwellige europäische Zusammenarbeit von mindestens zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder Programmländern – mit dem Ziel, erste internationale Erfahrungen zu sammeln und neue Wege der Zusammenarbeit zu erproben.

Ziele der kleineren Partnerschaften

  • Einstieg in die europäische Zusammenarbeit für neue Akteure
  • Aufbau und Stärkung von Partnerschaften und Netzwerken
  • Entwicklung und Austausch von einfach umsetzbaren Methoden, Praktiken und Ideen
  • Verbesserung der Qualität und Relevanz von Aktivitäten
  • Förderung von grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Internationalisierung

Ergebnisse sollen übertragbar, anpassbar und wiederverwendbar sein – mit Wirkung auf lokaler bis europäischer Ebene.

Fünf junge Studierende an einem Runden Tisch, vor ihnen liegen Bücher, Laptops, von oben fotografiert
© iStock/JacobAmmentor

Teilnahme

Mindestens zwei Einrichtungen aus zwei verschiedenen Programmländern.

Eine Hand hält eine silberne Stoppuhr mit einem klassischen Zifferblatt und feiner Skalierung. Der Hintergrund ist unscharf und zeigt eine graue Textur.
© Unsplash/Veri Ivanova

Laufzeit

6 bis 24 Monate

Rechner und Geldscheine
© Pixabay/loufre

Förderhöhe

30.000 oder 60.000 Euro pro Projekt

Programmschwerpunkte und Prioritäten

Unabhängig von der Themenwahl sollen sich die horizontalen Prioritäten im Projektdesign widerspiegeln.

Jedes Projekt kann mehrere Prioritäten ansprechen, jedoch sollte nur eine Priorität (horizontal oder spezifisch) im Hauptfokus stehen. (siehe Programmleitfaden Teil B, Key Action 2).

Horizontale Prioritäten

Menschen halten sich gegenseitig an den Händen
© Pexels/Thirdman

Inklusion und Vielfalt

Erasmus+ fördert Chancengerechtigkeit, Inklusion, Vielfalt und Fairness. Dabei legt das Programm einen besonderen Schwerpunkt auf die Einbindung von Menschen mit geringeren Chancen. Dafür können zusätzliche…

Blick von unten auf grüne Bäume
© Pexels/Felix Mittermeier

Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels

Das Programm Erasmus+ ist ein zentrales Instrument für den Aufbau von Wissen, Kompetenzen und Einstellungen zum Thema Klimawandel und die Unterstützung nachhaltiger Entwicklung innerhalb wie außerhalb…

Zeitrafferfotografie von blauen Lichtern mit Hand eines Roboters
© Pexels/Tara Winstead

Digitaler Wandel

Im Einklang mit den strategischen Prioritäten des Aktionsplans für digitale Bildung (2021–2027) soll das Programm die Einbindung von Lernenden, pädagogischen Fachkräften, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern,…

Mehrere Personen fügen große Puzzlesteine zusammen
© Pexels/Diva Plavalaguna

Teilhabe am demokratischen Leben

Erasmus+ unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen. Das Programm fördert die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken sowie Medienkompetenz.…

Spezifische Prioritäten für den Bereich Sport

  • Förderung eines gesunden Lebensstils für alle
  • Förderung von Integrität und Werten im Sport
  • Bildungsförderung im und durch den Sport
  • Förderung der Chancengleichheit und der europäischen Werte im und durch den Sport

Erasmus+ fördert Kooperationspartnerschaften zwischen allen möglichen Einrichtungen, die in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren agieren, ferner auch Einrichtungen mit sektorenübergreifender Ausrichtung (wie etwa Behörden, Einrichtungen für Anerkennung und Validierung, Sozialpartner, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sporteinrichtungen).

Jede in einem Programmland ansässige Einrichtung (juristische Person) kann die Förderung einer Kooperationspartnerschaft beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel. Als Partner, nicht jedoch als Antragsteller, kommen auch Einrichtungen aus Partnerländern in Betracht, sofern deren Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt bringt. Partnerländer sind grundsätzlich alle Drittstaaten, die nicht an Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich können assoziierte Partner beteiligt sein, die keine Fördermittel aus dem Projekt erhalten. Sie können etwa die Projektergebnisse verbreiten helfen und zur nachhaltigen Wirkung beitragen.

Einzelpersonen können die Förderung einer Kooperationspartnerschaft nicht beantragen.

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