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Antragstellung für Kleinere Partnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 5 Anträgen in der Aktion Kleinere Partnerschaften beteiligt sein, darunter maximal 1x als Koordinator.

Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist am 5. März 2025 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Eine Übersicht der nächsten Informationsveranstaltungen aller Bereiche finden Sie hier.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Erwachsenenbildung. Schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anfrage eine kurze Projektskizze (max. 1 - 2 Absätze) zu Ihrer Projektidee sowie zu Projektzielen, Aktivitäten, Ergebnissen und Budgethöhe. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Webinare

  • Antragsrunde 2025: Infowebinar - Erasmus+ für die Erwachsenenbildungscommunity, 29.1.2025, Zur Aufzeichnung
EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

Foreign Interference und Sanktionen

Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektdurchführung unbedingt die folgenden Informationen:

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