Antragstellung für Kurzfristige Projekte
Berechtigt zur Antragsstellung für ein kurzfristiges Projekt (KA122-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über keine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Bitte beachten Sie die Liste der antragsberechtigten Institutionen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.
Antragsfrist
Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist am 19. Februar 2026 abgelaufen. Die Antragstellung ist in dieser Aktion einmal jährlich möglich. Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (KA122-SCH) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Einzelberatungen
Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeitenden des Teams KA1 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an schulbildung@oead.at.