Geförderte Kosten
Förderfähige Kosten auf einen Blick
Zu den förderfähigen Kosten von KA1 - Mobilität von Sportpersonal zählen:
- Organisatorische Unterstützung: 350 EUR pro Teilnehmer/in
- Reisekostenzuschuss: Je nach Entfernung bis zu 1.188 EUR (genaue Staffelung im Programmleitfaden auf Seite 249)
- Individuelle Unterstützung: Je nach Ländergruppe zwischen 84 EUR und 191 EUR pro Tag und pro Teilnehmer/in
- Inklusionsuntersützung für Organisation: 125 EUR pro Teilnehmer/in
- Inklusionsunterstützung für Teilnehmer/in: 100% der anfallenden Kosten
- Vorbereitende Besuche: 680 EUR pro Teilnehmer/in
- Sprachliche Untersützung: 150 EUR pro Teilnehmer/in
- Außergewöhnliche Kosten: 100% der anfallenden Kosten (Impfungen, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen)
Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten (Exceptional Costs) genehmigt werden.
Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde.
*Bitte bedenken Sie, dass sich die Beträge und Details je nach Jahr ändern können. Bitte vergewissern Sie sich, dass der überarbeitete Leitfaden mit dem Leitfaden übereinstimmt, der bei der Antragstellung verwendet wurde.