Mobilität – Akkreditierung
Was ist die Erasmus-Akkreditierung?
Die Erasmus-Akkreditierung ermöglicht Institutionen die langfristige und vereinfachte Teilnahme am Programm Erasmus+ Bildung 2021–2027 in der Key Action 1. Sie unterstützt die strategische Entwicklung von Institutionen in Hinblick auf Internationalisierung und schafft Planungssicherheit für ihre Mobilitätsaktivitäten.
Ziele der Erasmus-Akkreditierung
Die europäische Dimension des Lernens und des Lehrens soll gestärkt werden durch:
- Förderung der Werte von Inklusion und Vielfalt, Toleranz und demokratischer Teilhabe
- Förderung des Wissens um das gemeinsame europäische Erbe und den Reichtum, den die Vielfalt in Europa bietet
- Unterstützung der Entwicklung beruflicher Netzwerke in ganz Europa
Vorteile der Erasmus-Akkreditierung
Die Erasmus-Akkreditierung wird einmalig im jeweiligen Bildungsbereich erteilt und gilt für die gesamte Programmlaufzeit. Akkreditierte Institutionen können jährlich um Fördermittel für ihre Mobilitätsaktivitäten ansuchen. Die Akkreditierung schafft Planungssicherheit und eine langfristige Perspektive für die Institution bei der Durchführung ihrer Erasmus-Aktivitäten. Sie orientiert sich an den Zielen der Institution und kann flexibel an ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Wie erhalte ich eine Erasmus-Akkreditierung?
Die Antragstellung ist jährlich möglich, der Aufruf zur Akkreditierung wird in der Regel im Herbst veröffentlicht. Antragsteller können eine Einzel-Akkreditierung für ihre Einrichtung oder eine Erasmus-Akkreditierung als Koordinator von einem nationalen Mobilitätskonsortium beantragen. Vorerfahrung in Erasmus+ ist keine Voraussetzung.
Grundlage der Akkreditierung ist der mehrjährige Erasmus-Plan der Institution, der bei Antragstellung ihre langfristigen Ziele und Bedürfnisse mit den geplanten Mobilitätsaktivitäten in Verbindung setzt. Die Antragsteller verpflichten sich zur Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards bei der Durchführung und Verwaltung ihrer Erasmus-Aktivitäten.
Neuerungen in der (vor-)schulischen Bildung
Mobilitätsaktivitäten von Schülerinnen und Schülern sind nun in der Key Action 1 – Mobilität möglich.
Schulen und Kindergärten können weiterhin mit Partnerschulen und -kindergärten zusammenarbeiten. Hierfür sucht jede akkreditierte Institution um Fördermittel für ihr Personal und ihre Schüler/innen an.