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Antragstellung für Kooperationspartnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten Sie: Im Hochschulbereich können keine kleineren Partnerschaften (small-scale partnerships) eingereicht werden.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht: 

  • 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren, um eine Organisation-ID (OID, z. B. E12345678) zu erhalten. Diese OID wird im Antragsformular angegeben und dient der eindeutigen Erkennung der Antragsteller.

WICHTIG: Pro Einrichtung ist nur eine OID erforderlich!

Sollte Ihre Organisation bereits am Programm teilgenommen haben und über einen PIC verfügen, wurde Ihrer Einrichtung eine OID zugeordnet. Diese können Sie hier unter "Expand advanced search" abfragen.

Registrierung Schritt für Schritt:

  1. Wenn Sie noch kein persönliches Benutzerprofil in EU-Login haben, müssen Sie sich dort mit Ihren persönlichen Daten (Name und E-Mail-Adresse) registrieren.
  2. Registrieren Sie Ihre Einrichtung auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform und erstellen Sie eine OID. Folgender Leitfaden sowie die Checklisten auf dieser Website helfen Ihnen bei der Registrierung.
  3. Vervollständigen Sie die Stammdaten Ihrer Institution im ORS und laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch. Neben dem Formular für Rechtsträger sowie – insofern notwendig – weiteren Begleitdokumenten (z. B. Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug) müssen antragstellende Institutionen außerdem das Formular für Finanzangaben vorlegen. Konsortiumsmitglieder und Partnerorganisationen benötigen dieses nicht.

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA2 Hochschulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Final Checks 2025

  • Final Checks sind Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Projektanträgen im Ausmaß von knapp einer Stunde.
  • Termine für geplante Antragstellungen von Cooperation Partnerships im Bereich Hochschulbildung (KA220-HED): Nach Vereinbarung im Zeitraum vom 20. Jänner 2025 bis 24. Februar 2025.
  • Ihre verbindliche Anmeldung – gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster – schicken Sie bitte an Julia.Oesterbauer@oead.at , Gertraud.Kuecher@oead.at oder Veronika.Kulaga@oead.at. Die Anmeldefrist endet am 12. Februar 2025.
  • Ihren Antragsentwurf schicken Sie bitte ebenfalls spätestens fünf Werktage vor dem Beratungstermin an die oben genannten E-Mail-Adressen, andernfalls ist keine zielführende Beratung möglich.

Für Ihre Anfragen steht Ihnen das Kooperationspartnerschaftsteam gerne zur Verfügung.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

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