Antragstellung für Kurzfristige Projekte
Berechtigt zur Antragsstellung für ein Kurzfristiges Projekt (KA122-VET) sind ausschließlich Institutionen, die nicht über eine Akkreditierung in der Berufsbildung verfügen. Akkreditierte Institutionen stellen einen Budgetantrag.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für Kurzfristige Projekte veröffentlicht:
- 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Info-Webinar: Kurzfristige Projekte (KA122) in Erasmus+ Berufsbildung
Unser Webinar informiert über Struktur und Ziele der Programmschiene, Teilnahmevoraussetzungen, Antragstellung und Serviceangebote rund um die Beantragung eines Kurzfristigen Projektes. Nach dem Vortrag stehen zuständige Mitarbeiter/innen der nationalen Agentur Erasmus+ für Fragen zur Verfügung.
Das Webinar findet via Zoom statt.
am 21. Jänner 2025; 15:00 - 16:00 Uhr: Zur Anmeldung
Final Checks
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Um Sie bei der Vorbereitung Ihrer Projektvorschläge bestmöglich zu unterstützen, führen wir zwischen 03. und 14.02.2025 online Final Checks für Antragsteller/innen durch. Bei den Final Checks handelt es sich um Einzelberatungen zu spezifischen Fragen Ihres Antrags.
Termine können bis zum 07. Februar 2025 individuell vereinbart werden.
Ihre verbindliche Anmeldung - gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster - schicken Sie bitte an berufsbildung@oead.at.
Für die Beratung steht eine halbe Stunde zur Verfügung.
Beachten Sie, dass der Final Check nur für KA1 Kurzfristige Projekte ist.