Antragstellung KA131 und KA130
Antragsberechtigt in der Aktion KA131 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Konsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.
Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge zur Akkreditierung als Hochschulkonsortium (KA130) können einmal jährlich gestellt werden. Die Akkreditierung wird für die gesamte Laufzeit des Erasmus+ Programms verliehen. Es ist möglich gleichzeitig mit dem Akkreditierungsantrag einen Antrag in der Aktion KA131 einzureichen.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 veröffentlicht:
- 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Antragstellung KA131
Unterlagen zur Antragstellung
Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.
Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.
Webinare
Am 30. Jänner 2024 fand ein Infowebinar zur Antragstellung in den Aktionen KA130 und KA131 und zu den Neuerungen im Aufruf 2024 statt.
Zur Nachlese steht Ihnen die Präsentation zur Verfügung.
Unter dem folgenden Link finden Sie die Aufzeichnung:
Einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten in der Aktion KA131 finden Sie in der folgenden Präsentation:
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Mobilitätsaktivitäten im ÜberblickPDF·278 KB
Antragstellung KA130
Erasmus+ Mobilitätskonsortium
Erasmus+ Mobilitätsaktivitäten werden in der Regel von einzelnen Hochschulen abgewickelt. Alternativ können diese aber auch von einem Konsortium koordiniert werden. Der Koordinator des Konsortiums verwaltet dabei Erasmus+ Mobilitäten für mehrere Hochschulen. Dieser kann entweder eine Hochschule, oder aber auch ein anderer Institutionstyp, etwa ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder ein Verein sein. In einem gemeinsamen Vertrag regeln die Partner eines Konsortiums alle finanziellen und administrativen Aufgaben.
Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge können einmal jährlich zur Antragsfrist gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um den Antrag zur Akkreditierung von Konsortien aus dem Hochschulbereich handelt. Die koordinierende Einrichtung des Konsortiums muss auch einen Antrag für einen Mobilitätsprojekt im Hochschulbereich stellen (siehe oben), um Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können.
Final Checks für Anträge zur Akkreditierung eines Mobilitätskonsortiums
Final Checks sind Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Projektanträgen im Ausmaß von etwa einer Stunde. Im Bereich KA1 – Mobilität im Hochschulbereich bieten wir diese Form der Beratung für Antragsteller/innen an, die planen einen Antrag auf Akkreditierung eines Erasmus+ Mobilitätskonsortiums einzureichen. Wenn Sie eine Online-Einzelberatung für Ihren Akkreditierungsantrag in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an hochschulbildung@oead.at.