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Antragstellung KA131 und KA130

Antragsberechtigt in der Aktion KA131 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Konsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.

Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge zur Akkreditierung als Hochschulkonsortium (KA130) können einmal jährlich gestellt werden. Die Akkreditierung  wird für die gesamte Laufzeit des Erasmus+ Programms verliehen. Es ist möglich gleichzeitig mit dem Akkreditierungsantrag einen Antrag in der Aktion KA131 einzureichen.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 veröffentlicht:

  • 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Antragstellung KA131

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (Webform) und einen Leitfaden zur Befüllung finden Sie auf der  Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission.

Sollten Sie bereits begonnen haben einen Antrag auszufüllen, können Sie diesen nach Anmeldung auf der Plattform jederzeit unter dem Menüpunkt "Applications" bzw. "My Applications" aufrufen und weiter bearbeiten.

Webinare

Am 30. Jänner 2024 fand ein Infowebinar zur Antragstellung in den Aktionen KA130 und KA131 und zu den Neuerungen im Aufruf 2024 statt.

Zur Nachlese steht Ihnen die Präsentation zur Verfügung.

Unter dem folgenden Link finden Sie die Aufzeichnung:

Aufzeichnung

Einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten in der Aktion KA131 finden Sie in der folgenden Präsentation:

Antragstellung KA130

Erasmus+ Mobilitätskonsortium

Erasmus+ Mobilitätsaktivitäten werden in der Regel von einzelnen Hochschulen abgewickelt. Alternativ können diese aber auch von einem Konsortium koordiniert werden. Der Koordinator des Konsortiums verwaltet dabei Erasmus+ Mobilitäten für mehrere Hochschulen. Dieser kann entweder eine Hochschule, oder aber auch ein anderer Institutionstyp, etwa ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder ein Verein sein. In einem gemeinsamen Vertrag regeln die Partner eines Konsortiums alle finanziellen und administrativen Aufgaben.

Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge können einmal jährlich zur Antragsfrist gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um den Antrag zur Akkreditierung von Konsortien aus dem Hochschulbereich handelt. Die koordinierende Einrichtung des Konsortiums muss auch einen Antrag für einen Mobilitätsprojekt im Hochschulbereich stellen (siehe oben), um Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können.

Final Checks für Anträge zur Akkreditierung eines Mobilitätskonsortiums

Final Checks sind Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Projektanträgen im Ausmaß von etwa einer Stunde. Im Bereich KA1 – Mobilität im Hochschulbereich bieten wir diese Form der Beratung für Antragsteller/innen an, die planen einen Antrag auf Akkreditierung eines Erasmus+ Mobilitätskonsortiums einzureichen. Wenn Sie eine Online-Einzelberatung für Ihren Akkreditierungsantrag in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an .

Erasmus-Hochschulcharta (ECHE)

Die Erasmus Charter for Higher Education, kurz ECHE, bildet für Hochschulen die rechtliche Basis für eine Teilnahme am Programm Erasmus+. Sie definiert den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm. Dies gilt sowohl für Projekte, die bei der nationalen Agentur beantragt werden als auch für multinationale Vorhaben, die bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

In Österreich kann die Erasmus-Hochschulcharta von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen beantragt werden. Sie wird bis zum Ende der Programmlaufzeit verliehen (und deckt damit die gesamte Laufzeit bis zum Ende der Verträge, die unter dem Call 2027 abgeschlossen wurden, ab). Der Antrag auf eine ECHE wird direkt bei der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel gestellt.

Hier gelangen Sie zum Aufruf und zur Antragstellung im Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission. Die nächste Antragsfrist endet am 28. Jänner 2025 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).

Weitere Informationen zur ECHE finden Sie auch auf der Website der Europäischen Kommission.

Handbuch zu Mobilitätsprojekten im Hochschulbereich

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