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Erasmus+ für Lehrkräfte, Schulpersonal & Elementarpädagoginnen und -pädagogen

Der Alternativtext wird in Kürze eingefügt
© OeAD

Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte von Pädagoginnen und Pädagogen, Lehrkräften sowie nicht-unterrichtendem Schulpersonal. Dafür gibt es zwei Wege: Die Förderung von Weiterbildungsaufenthalten und die Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen von Partnerschaften für Zusammenarbeit.

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Pädagoginnen und Pädagogen sowie sonstiges Personal von Institutionen der (vor-)schulischen Bildung. Sollten die Teilnehmenden nicht in der antragstellenden Einrichtung tätig sein, muss ein berufliches Nahverhältnis anderweitig nachgewiesen werden.

Was wird gefördert?

Folgende Aktivitäten sind förderfähig:

  • Lehraufträge sowie Job Shadowings/Hospitationen
  • Kurse und Seminare
  • Eingeladene Expertinnen und Experten

Solche Auslandsaufenthalte sollen nicht zuletzt die entsendende Einrichtung dabei unterstützen, sich zu modernisieren und international besser zu vernetzen. Um förderfähig zu sein, muss deshalb jede Entsendung in eine nachvollziehbare Strategie der Personal- und Organisationsentwicklung eingebettet sein. Solche Aufenthalte können im Rahmen der Erasmus-Akkreditierung oder der Kurzfristiges Projekt beantragt werden. Alle Mobilitäten können ebenso als "Blended Learning" Format durchgeführt werden, d. h. in Teilen virtuell und in anderen Teilen als Präsenzveranstaltung.

  • Institutionen in Österreich, die angehende Pädagoginnen und Pädagogen aus einem Programmland aufnehmen, erhalten den Zuschuss Organisationskosten.
  • Zur Organisation und Planung von Mobilitätsmaßnahmen können bei ausreichend begründetem Bedarf vorbereitende Besuche gefördert werden.

Dauer von Auslandsaufenthalten

  • Lehraufträge: 2 bis 365 Tage
  • Job Shadowings/Hospitationen: 2 bis 60 Tage
  • Kurse und Seminare: 2 bis 30 Tage
  • Eingeladene Expertinnen und Experten: 2 bis 60 Tage
  • Aufnahme angehender Lehrkräfte: 10 bis 365 Tage

Fördersätze für Weiterbildungsaufenthalte mit Erasmus+

Teilnehmende, die mit Erasmus+ Schulbildung ins Ausland gehen, erhalten über die entsendende Einrichtung eine Förderung für Reise- und Aufenthaltskosten und gegebenenfalls Kurskosten. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Gastland und von der Dauer des Aufenthalts ab.

Für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen (siehe Programmleitfaden S. 7/8) können zusätzliche Mittel beantragt werden, die anfallende Kosten zu 100 Prozent decken.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind Schulen und Kindergärten sowie übergeordnete lokale bzw. regionale Schulbehörden und Institutionen der (vor-)schulischen Bildung.

Mobilität in einer Partnerschaft für Zusammenarbeit

Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften können von allen im Schulbildungsbereich sowie in der frühkindlichen Erziehung agierenden Einrichtungen eingereicht werden. Es handelt sich dabei um transnationale Kooperationen zwischen Institutionen, die neue Ansätze im Bildungsbereich entwickeln, testen oder übertragen wollen, Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen erarbeiten oder Kooperationen zwischen regionalen Entscheidungsträgern vorsehen. In der Schulbildung stehen Themen wie das Sprachenlernen, die Digitalisierung, die Verbesserung der Qualifikation von jungen Menschen, die Stärkung der Kompetenzen von Lehrkräften, die frühkindliche Bildung oder die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit geringeren Chancen im Vordergrund. Auch in Partnerschaften sind Auslandsaufenthalte von Bildungspersonal möglich.

Kurskatalog

Der School Education Gateway hilft bei der Suche nach Kursen und Gastschulen.

eTwinning

Nutzen Sie eTwinning für die Partnersuche.

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