Erasmus+ für Schüler/innen
Erasmus+ unterstützt schulische Institutionen dabei, ihren Schülerinnen und Schülern einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Dieser kann in einer Gruppe oder auch als Individualmaßnahme erfolgen. Damit soll u. a. Vielfalt, Nachhaltigkeit, digitale Bildung, Inklusion und Sprachenlernen gefördert werden.
Auslandsaufenthalte von Gruppen mit Erasmus+
Eine mögliche Aktivitätsform für Schüler/innen stellt die Gruppenmobilität in eines der Erasmus+ Programmländer dar. Eine Gruppe besteht aus mindestens zwei Lernenden. In der Regel findet eine Mobilität bei einer Partnerschule statt und fußt auf Peer-Learning. In begründeten Fällen kann die Begegnung mit anderen Lernenden auch an einem Drittort stattfinden (z.B. Europäische Institutionen). Für Gruppenaufenthalte fördert Erasmus+ die Reise- und Aufenthaltskosten für Schüler/innen sowie für Begleitpersonen. Für punktuelle Projektvorhaben bis max. 30 Teilnehmende können Institutionen ein Kurzfristiges Projekt (Short-Term Project) beantragen. Längerfristige Vorhaben finden im Rahmen einer Erasmus-Akkreditierung statt.
Dauer von Auslandsaufenthalten für Gruppen
Auslandsaufenthalte können zwischen zwei und 30 Tagen dauern.
Lernaufenthalte einzelner Schüler/innen mit Erasmus+
Schüler/innen können mit Erasmus+ bis zu einem Jahr an einer Partnerschule in einem Programmland verbringen, oder auch ein Praktikum im Ausland absolvieren. Teilnehmende Schüler/innen werden von Lehrkräften sowohl ihrer Heimatschule als auch der Partnerschule vorbereitet und begleitet.
Dauer von Auslandsaufenthalten einzelner Schüler/innen
Die Dauer von Kurzzeitaufenthalten beträgt zehn bis 29 Tage.
Langzeitaufenthalte können zwischen 30 Tagen und zwölf Monaten dauern.
Und auch nach ihrer Rückkehr können Schüler/innen sich noch weiter mit ihrem Aufenthalt beschäftigen, indem sie anderen von ihrer Erfahrung berichten. Weitere Infos hierzu gibt es bei Erasmus Back to School.
Förderhöhe für Aufenthalte im Rahmen von Erasmus+
Alle Einrichtungen beantragen ausschließlich Mittel für die eigenen Mobilitäten. Die Mobilitäten ihrer Partnerschulen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Anzahl der Teilnehmer/innen, die Art des Aufenthalts, das Gastland und die jeweilige Aufenthaltsdauer dienen als Grundlage für die Berechnung des Zuschusses.
Für Teilnehmer/innen mit geringeren Chancen (siehe Programmleitfaden S. 7/8) können zusätzliche Mittel beantragt werden, die anfallende Kosten zu 100 Prozent decken.
Wer kann einen Antrag auf Förderung eines Auslandsaufenthaltes für Schüler/innen stellen?
Antragsberechtigt sind Schulen und Kindergärten sowie übergeordnete lokale bzw. regionale Schulbehörden und Institutionen der (vor-)schulischen Bildung.
Mobilität in einer Partnerschaft für Zusammenarbeit
Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften können von allen im Schulbildungsbereich sowie in der frühkindlichen Erziehung agierenden Einrichtungen eingereicht werden.
Es handelt sich dabei um transnationale Kooperationen zwischen Institutionen, die neue Ansätze im Bildungsbereich entwickeln, testen oder übertragen wollen, Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen erarbeiten oder Kooperationen zwischen regionalen Entscheidungsträgern vorsehen. In der Schulbildung stehen Themen wie das Sprachenlernen, die Digitalisierung, die Verbesserung der Qualifikation von jungen Menschen, die Stärkung der Kompetenzen von Lehrkräften, die frühkindliche Bildung oder die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit geringeren Chancen im Vordergrund. Auch in diesen Partnerschaften sind Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern möglich.