Geförderte Kosten
Pauschalen
Je nach geplanten Aktivitäten und Ergebnissen wählen Sie zwischen drei vorab festgelegten Pauschalbeträgen:
120.000, 250.000 oder 400.000 Euro pro Projekt
Die Pauschalen verstehen sich als Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt.
Sie schätzen selbst die Gesamtkosten des beantragten Projekts und wählen den Pauschalbetrag, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Dabei achten Sie auf effiziente Verwendung der Mittel und Einhaltung des Prinzips der Kofinanzierung. (Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts müssen höher sein als der beantragte Pauschalbetrag. Die Projektbudgets werden durch andere Finanzierungsquellen ergänzt).
Projektbeschreibung - wichtige Punkte
Die Projektbeschreibung muss folgende Punkte beinhalten:
- Detaillierte Projektmethodik mit klarer Verteilung der Aufgaben und den finanziellen Vereinbarungen zwischen den Partnern, darunter:
- Bedarfsermittlung, Festlegung der Ziele, System zur Projektüberwachung, Qualitätssicherungsmechanismus, Bewertungsstrategie mit quantitativen und qualitativen Indikatoren zur Bewertung der Leistungen und Ergebnisse
- Detaillierter Zeitplan mit den wichtigsten Leistungen/Ergebnissen sowie Angaben zum Überwachungs- und Kontrollsystem und zu den Instrumenten für eine fristgerechte Durchführung der Projektaktivitäten
Je höher der beantragte Betrag, desto genauer und umfassender ist die Projektmethodik darzustellen.
Die Projektaktivitäten sind in Arbeitspakte aufzuteilen. In der Beschreibung wird zwischen Projektmanagement und Arbeitspaketen für die Umsetzung unterschieden. Es wird empfohlen, insgesamt maximal fünf Arbeitspakete vorzusehen. Jedes Arbeitspaket umfasst eine Reihe von Aktivitäten, die zur Erreichung gemeinsamer spezifischer Ziele beitragen. Der Bezug der Aktivitäten zu den Zielen und Ergebnissen ist klar zu beschreiben.
Unter Projektmanagement fallen horizontale Aktivitäten, wie Überwachung, Koordinierung, Kommunikation, Bewertung und Risikomanagement. Der Anteil des Pauschalbetrags für Projektmanagement beträgt maximal 20 % des Gesamtbetrags.
Falls Unteraufträge für Dienstleistungen vorgesehen sind, die für das Erreichen der Projektziele erforderlich sind, sind Betrag und Gegenstand des Unterauftrags anzuführen. Der Betrag für Unteraufträge darf maximal 20 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfe ausmachen. Für Kernaktivitäten können keine Unteraufträge vergeben werden.
Auszahlung der Förderung
Voraussetzung für die Auszahlung der kompletten Förderung ist die Durchführung aller Aktivitäten gemäß den im Antrag beschriebenen Qualitätskriterien.