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Antragstellung für Kooperationspartnerschaften

Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.

Bitte beachten Sie: Im Hochschulbereich können keine kleineren Partnerschaften (small-scale partnerships) eingereicht werden.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht: 

  • 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee

Vereinbaren Sie einen individuellen Online-Beratungstermin, und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiter/innen des Teams KA2 Hochschulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an .

Online Q&A-Session Projektanträge

16.01.2025, 14:00 -15:00 Uhr, online via Zoom

Zoom-Link

Klären Sie Ihre Fragen mit dem Team Erasmus+ KA2 Hochschulbildung.

Zur Vorbereitung lesen Sie bitte:

  • die Informationen zur Förderaktion und den Programmprioritäten auf unserer Website bzw. im Programmleitfaden 2025
  • Handbuch für KA2 Lump Sums

Sowohl neue als auch erfahrene Antragstellende sind willkommen. Es handelt sich um keine Informationsveranstaltung zu Grundlagen der Förderaktion. Die Teilnehmenden sind eingeladen, sich aktiv einzubringen.

 

Datenschutz: Mit der Teilnahme an dem Webinar nehmen Sie zur Kenntnis und stimmen zu, dass für die Durchführung des Webinars die Videokonferenzlösung Zoom verwendet wird. Die bei der Anmeldung angegebenen Daten werden zur Vorbereitung des Webinars, zur Übermittlung von Webinar- und Vortragsunterlagen, zur Durchführung und zur Dokumentation des Webinars (insbes. mittels Listen der Teilnehmer/innen), sowie zur Evaluierung des Webinars verarbeitet und gespeichert. Nähere Informationen sind der OeAD-Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Final Checks 2025

  • Final Checks sind Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Projektanträgen im Ausmaß von knapp einer Stunde.
  • Termine für geplante Antragstellungen von Cooperation Partnerships im Bereich Hochschulbildung (KA220-HED): Nach Vereinbarung im Zeitraum vom 20. Jänner 2025 bis 24. Februar 2025.
  • Ihre verbindliche Anmeldung – gerne mit Angabe möglicher Zeitfenster – schicken Sie bitte an hochschulbildung@oead.at . Die Anmeldefrist endet am 12. Februar 2025.
  • Ihren Antragsentwurf schicken Sie bitte ebenfalls spätestens fünf Werktage vor dem Beratungstermin an die oben genannten E-Mail-Adressen, andernfalls ist keine zielführende Beratung möglich.
EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

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