4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit
16. bis 18. September 2024 in Potsdam
Der 4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit findet vom 16. bis 18. September 2024 in Potsdam, Deutschland statt. Der dreitägige Fachkongress bringt Jugendarbeiter/innen, Vertreter/innen von Verbänden, Verwaltung, Politik und Wissenschaft zusammen. Ziel ist der Austausch und die fachpolitische Debatte über aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit. Hier finden Sie alle Informationen zum Kongress: https://bundeskongress-kja.de/
Sie möchten dabei sein?
Wir unterstützen bis zu 15 Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit aus Österreich bei der Teilnahme am 4. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gewähren wir einen Zuschuss zu Reise- und/oder Übernachtungskosten.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für Ihre zeitgerechte Anmeldung beim Kongress verantwortlich sind. Sie können jedenfalls auch ohne Gewährung der finanziellen Unterstützung am Kongress teilnehmen und sich dazu registrieren.
Wie funktioniert’s?
- Bewerbung für Teilnahmezuschuss ist bis 14. Juli online möglich: Zur Anmeldung. Sie erhalten bis 19. Juli Rückmeldung, ob wir Ihre Teilnahme finanziell unterstützen.
- Selbstständige Anmeldung zum Kongress: Sie sind selbst für eine zeitgerechte Anmeldung am Kongress verantwortlich. Diese ist kostenfrei und bis 31. August direkt auf der Kongress-Website möglich https://bundeskongress-kja.de/
- Selbstständige Buchung der Unterkunft und An- und Abreise zum Kongress.
- Nach erfolgter Teilnahme am Kongress Einreichung der Reise- und/oder Übernachtungskosten. Nach Überprüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Richtlinien für den Zuschuss:
Übernachtungskosten
- Es werden Nächtigungen zwischen dem 15. und 19.9. in Potsdam und Umgebung anerkannt.
- Bei An- und Abreise mit dem Zug oder Bus werden max. 3 Nächte anerkannt.
- Bei An- und Abreise mit dem Flugzeug werden max. 2 Nächte anerkannt.
- Die Höhe der max. anerkannten Übernachtungskosten beläuft sich auf EUR 125/Nacht.
Reisekosten
- Es werden An- und Abreisekosten zwischen dem 13.9 und 22.9. anerkannt.
- An- und Rückreisekosten werden aus/nach Österreich und zu/vom Veranstaltungsort anerkannt.
- An- und Rückreisekosten (2. Klasse, Economy) werden aus/nach Österreich und zu/vom Veranstaltungsort anerkannt.
- Die Höhe der max. anerkannten Reisekosten beläuft sich auf EUR 300
- Was kann nicht eingereicht werden?
- Private Reisekosten (z.B. Ausflug nach Berlin)
- Taxi- oder Autofahrten
- Zusätzliches Gepäck
- Verpflegungskosten (Essen, Getränke)
Selbstbehalt
Nach Berechnung des Zuschusses wird ein Selbstbehalt in der Höhe von EUR 50 (bei Anreise- und Abreise mit dem Flugzeug) oder EUR 25 (bei An- und Abreise mit dem Zug oder Bus) einbehalten.
Maximaler Zuschuss gesamt
EUR 500/Person bei An- und Abreise mit dem Flugzeug
EUR 650/Person bei nachhaltiger An- und Abreise
Sie haben Fragen?
Melden Sie sich bei anja.frohner@oead.at oder tcajugend@oead.at