Erasmus Charta für die Hochschulbildung
Voraussetzung für Hochschulen zur Teilnahme am Erasmus+ Programm 2021–2027 ist die Verleihung der Erasmus-Hochschulcharta durch die Europäische Kommission. Die Erasmus-Hochschulcharta ist das Eintrittsticket zum Programm und legt die grundlegenden Kriterien zur Programmteilnahme fest. Die aktuelle Liste der Hochschulen mit gültiger ECHE finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zum Aufruf und zur Antragstellung im Funding und Tenders Portal der Europäischen Kommission. Die nächste Antragsfrist endet am 28. Jänner 2025 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).
Weitere Informationen zur Erasmus Charta für die Hochschulbildung finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Anleitung zum Download des ECHE-Dokuments im Funding und Tenders Portal.