Erasmus+ für Studierende und Graduierte
Erasmus+ motiviert Jahr für Jahr zehntausende Studierende und Graduierte, einen Teil ihrer akademischen Ausbildung im Ausland zu erwerben. Sie haben die Möglichkeit einen Erasmus+ Studienaufenthalte ein Erasmus+ Praktika oder eine kurze physische Mobilität kombiniert mit virtuellen Aktivitäten zu absolvieren und eine finanzielle Förderung dafür zu erhalten.
Studienaufenthalte mit Erasmus+
Mit Erasmus+ können Sie einen Teil Ihres Studiums an Hochschulen in Programmländern oder Partnerländern weltweit absolvieren. Studienleistungen, die Sie dort erbringen, erkennt Ihre Heimathochschule an, sofern sie dem vorher vereinbarten Studienplan entsprechen.
Dauer
Erasmus+ fördert Studienaufenthalte von zwei bis zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD). Sie können mehrere Auslandsaufenthalte kombinieren, solange die Gesamtlänge ein Jahr nicht überschreitet.
Fördersätze
Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung.
Außerdem erhalten Sie einen einmaligen Reisekostenzuschuss (NEU ab Call 2024). Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, erhöht sich dieser Zuschuss.
Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, können Sie für die Dauer des Studienaufenthaltes zusätzlich auch um eine Beihilfe für das Auslandsstudium ansuchen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Studienbeihilfenbehörde.
Wer mit Erasmus+ im Ausland studiert, zahlt an seiner Gasthochschule keine Studienbeiträge.
Voraussetzungen
Sie können sich für einen Studienaufenthalt mit Erasmus+ bewerben, wenn Sie an einer teilnahmeberechtigten Hochschuleinrichtung in Österreich studieren. Ihre Heimathochschule muss mit der Gasthochschule ein gültiges inter-institutionelles Abkommen geschlossen haben.
Bewerben Sie sich direkt an Ihrer Heimathochschule um einen Erasmus+ Studienplatz!
Praktikumsaufenthalte mit Erasmus+
Interesse an einem geförderten Praktikum im Ausland? Studierende und kürzlich Graduierte können mit Erasmus+ ein oder mehrere geförderte Praktika in Programmländern oder Partnerländern weltweit absolvieren.
Dauer
Erasmus+ fördert Praktika mit einer Dauer von zwei bis zu zwölf Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD). Sie können mehrere Praktika absolvieren, solange die Gesamtdauer aller Aufenthalte ein Jahr nicht überschreitet.
Fördersätze
Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Für Studierende mit geringeren Chancen steht eine zusätzliche monatliche Förderung zur Verfügung.
Außerdem erhalten Sie einen einmaligen Reisekostenzuschuss (NEU ab Call 2024). Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, erhöht sich dieser Zuschuss.
Voraussetzungen
Sie können sich für eine Erasmus+ Praktikumsförderung bewerben, wenn Sie an einer teilnahmeberechtigten Hochschuleinrichtung in Österreich studieren.
- Als Studierende müssen Sie an einer teilnahmeberechtigten österreichischen Hochschule eingeschrieben sein. Die Hochschule muss das geplante Praktikum als studienrelevant erachten. Voraussetzung dafür ist, dass ein inhaltlicher Bezug zum Studium besteht.
- Graduierte können innerhalb eines Jahres nach ihrem Abschluss ein Auslandspraktikum absolvieren. Beachten Sie, dass Sie sich noch während Ihres Studiums an Ihrer Heimathochschule bewerben müssen. Das Praktikum soll den Übergang ins Berufsleben erleichtern.
Bewerben Sie sich direkt an Ihrer Heimathochschule um eine Erasmus+ Förderung für Ihr Praktikum!
Kurzzeitmobilität mit Erasmus+
Studierende, insbesondere jene, die aufgrund ihres Studiums oder ihrer Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren können, haben die Möglichkeit einer Kurzzeitmobilität, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt wird. Kurzzeitmobilitäten können in Programm- und Partnerländern weltweit absolviert werden. Die Entscheidung über die Auswahl trifft die jeweilige Entsendehochschule. Die Studienleistungen, die Sie im Rahmen der physischen und virtuellen Mobilität erbringen, erkennt Ihre Heimathochschule an, sofern Sie dem vorher vereinbarten Studienplan entsprechen.
Dauer von Kurzzeitmobilitäten
Erasmus+ fördert Kurzzeitmobilitäten mit einer Dauer von fünf bis 30 Tagen, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt werden. Doktoratsstudierende haben darüber hinaus die Möglichkeit Kurzzeitmobilitäten auch ohne virtueller Komponente zu absovieren. Studierende können mehrere Auslandsaufenthalte kombinieren, solange die Gesamtlänge ein Jahr nicht überschreitet.
Fördersätze
Die Förderung beträgt 79 Euro pro Tag für die ersten 14 Aufenthaltstage und 56 Euro pro Tag für die restlichen Aufenthaltstage (bis max. 30 Tage). Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche Förderung.
Zusätzlich erhalten alle Erasmus+ Studierenden einen einmaligen Reisekostenzuschuss (NEU ab Studienjahr 2024/25). Wird die Reise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegt erhöht sich dieser Zuschuss.
Wer über Erasmus+ im Ausland studiert, zahlt an seiner Gasthochschule keine Studienbeiträge.
Voraussetzungen
Für einen Kurzzeitmobilität mit Erasmus+ können Sie sich bewerben, wenn Sie an einer teilnahmeberechtigten Hochschule in Österreich studieren und aufgrund des Studiums oder der Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt absolvieren können. Außerdem steht diese Möglichkeit allen Doktoratsstudierenden zur Verfügung. Die Heimathochschule muss mit der Gasthochschule ein gültiges inter-institutionelles Abkommen geschlossen haben.
Bewerben Sie sich direkt an Ihrer Heimathochschule um eine Erasmus+ Förderung!
Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen oder Hindernissen
Für Studierende mit geringeren Chancen sowie Studierende, die mit Hindernissen für die Teilnahme in europäischen Projekten konfrontiert sind, gibt es die Möglichkeit zusätzlicher Förderung im Rahmen der Erasmus+ Inklusionsunterstützung.
Kostenlose Sprachkurse
Die Europäische Kommission bietet kostenlose Online-Sprachkurse an, die helfen, das nötige Niveau für ein Auslandsstudium zu erreichen. Weitere Informationen zu diesem Angebot erteilen die internationalen Büros der Hochschulen.
Information und Antragstellung
Beratung und Antragstellung erfolgen im International Office der entsendenden Hochschule.