Europäische Partnerschaften für Schulentwicklung
Europäische Partnerschaften für Schulentwicklung sind Kooperationen von
- mindestens zwei Einrichtungen
- aus zwei verschiedenen Programmländern
Europäische Partnerschaften für Schulentwicklung bieten eine neue Möglichkeit für die Zusammenarbeit zwischen Schulbehörden und Schulen, inklusive der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, aus verschiedenen Ländern im Rahmen von Erasmus+.
Ziel dieser neuen Aktion ist es, Strukturen und Kapazitäten zu schaffen, um europäische Zusammenarbeit zu einem integralen Teil der Schulbildung zu machen, grenzüberschreitendes Lernen und Lernmobilität im Ausland für viele weitere Schulen, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zu ermöglichen.
Eine Schulbehörde fungiert als Projektkoordinator. Der Projektkoordinator muss mindestens zwei Schulen aus seinem Land mitbringen. Um eine Partnerschaft zu bilden, muss mindestens eine weitere Partnerschulbehörde aus einem anderen Land hinzukommen. Diese Partnerbehörde muss ebenfalls zwei weitere Schulen in die Partnerschaft einbringen. Weitere Schulbehörden und Schulen aus denselben oder anderen Ländern können sich ebenfalls der Partnerschaft anschließen. Die Anzahl der teilnehmenden Organisationen ist nicht begrenzt.
- Laufzeit: 36 Monate
- Förderhöhe: 400.000 Euro pro Projekt
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Jede in einem Programmland ansässige lokale oder regionale Schulbehörde kann die Förderung einer Europäischen Partnerschaft für Schulentwicklung beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die nationale Erasmus+ Agentur ihres Landes. Eine Organisation kann innerhalb einer Antragsrunde nur ein Projekt koordinieren.
Einzelpersonen können die Förderung einer Europäischen Partnerschaft für Schulentwicklung nicht beantragen.