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Geförderte Kosten

Förderfähige Kosten auf einen Blick

Zu den förderfähigen Kosten von KA1 - Mobilität von Sportpersonal zählen:

  • Organisatorische Unterstützung: 350 EUR pro Teilnehmer/in
  • Reisekostenzuschuss: Je nach Entfernung bis zu 1.188 EUR (genaue Staffelung im Programmleitfaden auf Seite 249)
  • Individuelle Unterstützung: Je nach Ländergruppe zwischen 84 EUR und 191 EUR pro Tag und pro Teilnehmer/in
  • Inklusionsuntersützung für Organisation: 125 EUR pro Teilnehmer/in
  • Inklusionsunterstützung für Teilnehmer/in: 100% der anfallenden Kosten
  • Vorbereitende Besuche: 680 EUR pro Teilnehmer/in
  • Sprachliche Untersützung: 150 EUR pro Teilnehmer/in
  • Außergewöhnliche Kosten: 100% der anfallenden Kosten (Impfungen, Visa, Aufenthaltsgenehmigungen)

Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten (Exceptional Costs) genehmigt werden.

Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde.

*Bitte bedenken Sie, dass sich die Beträge und Details je nach Jahr ändern können. Bitte vergewissern Sie sich, dass der überarbeitete Leitfaden mit dem Leitfaden übereinstimmt, der bei der Antragstellung verwendet wurde.

Inklusionsunterstützung

Chancengerechtigkeit, Zugang, Inklusion, Diversität und Fairness sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Um zukünftig noch mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche budgetäre Förderungen.  

Potenzielle Hindernisse, die Menschen von einer Teilnahme an Erasmus+ Mobilitäten abhalten, sind vielfältig. Neben gesundheitlichen Themen (z.B. Behinderungen oder schwere oder chronische Erkrankungen) können auch wirtschaftliche Probleme vorliegen (z.B. geringes Einkommen, Armut etc.). Auch soziale Herausforderungen wie alleinerziehend zu sein, Bildungsbenachteiligung erfahren zu haben oder verschiedene Diskriminierung zu erleben, können die Teilnahme an Erasmus+ erschweren. Details finden Sie im Programmleitfaden, S. 7 und auch hier

Folgende zusätzlichen Förderungen gibt es bei der Einbindung von Menschen mit geringeren Chancen: 

Dies deckt zusätzliche Kosten ab, die notwendig sind, um den Personen mit geringeren Chancen die Teilnahme an der Mobilität zu ermöglichen. Förderbar sind zusätzliche Aufwendungen (belegbar mit Rechnungen.)

Finanzierungsmechanismus: 100% der tatsächlichen, förderfähigen Kosten. 
Die Kosten müssen bei der Beantragung begründet werden. 
Eine Umschichtung von genehmigten Realkosten bedarf eines Amendments. 

Beispiele:

  • Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
  • Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen
  • Erhöhte Reisekosten, z.B. durch Transport von Rollstuhl
  • Bei Alleinerziehenden: Kosten für Kinderbetreuung während der Abwesenheit durch die Mobilität

Die Institution erhält eine Pauschale, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet (€ 125 pro Teilnehmenden in der Antragsrunde 2025).

Finanzierungsmechanismus: Pauschalbetrag pro Person. 
Die Kosten können beim Antrag beantragt oder bis Projektende umgeschichtet werden.

Beispiele:

  • Kosten zur Vorbereitung / Organisation der Mobilitätsaktivität für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Lernprogramme, kulturelle und sprachliche Vorbereitung, zusätzliche Kosten fürs Training der an der Mobilität beteiligten Mitarbeitenden)
  • Kosten für die Sensibilisierung über potenzielle Hindernisse, z. B. in Form von Workshops oder Vorträgen.
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