Geförderte Kosten
Die Förderung der Mobilitäten basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Pauschalen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen für die sprachliche Vorbereitung der Teilnehmenden vorgesehen sowie für Kosten, die durch die Teilnahme an Kursen entstehen. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten genehmigt werden.
Beträge und Details finden Sie in den verschiedenenen Programmleitfaden.
Reisekosten
Der Zuschuss für Reisekosten für den Aktivitätszeitraum und einen Vorbereitungsbesuch errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Entsendeort der Teilnehmenden und dem Austragungsort der Projektaktivität, die mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet wird. Sollten ab einer Distanz von 100 km klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden, gelten erhöhte Pauschalen (Green Travel).
Sind die Reisekosten deutlich höher als die Pauschalen oder entscheidet man sich für ein teureres umweltfreundlicheres Transportmittel (z. B. Zug), können Antragsteller/innen unter "Außergewöhnliche Kosten" bis zu 80 Prozent der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beantragen. Es muss bereits im Projektantrag nachgewiesen werden, dass die Reisekostenpauschale weniger als 70 Prozent der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, um dies in Anspruch zu nehmen.
Aufenthaltskosten (Individual Support)
Die Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Unterkunft und Verpflegung pro Tag und Person richten sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer. Zusätzlich zur normalen Aufenthaltsdauer ist die Reisezeit vor und nach der Mobilität förderfähig – maximal 2 Tage beim Standardsatz für die Reisekosten, maximal 4 Tage sollten klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden.
Organisationskosten
Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Mobilitäten entstehen. Die einmalige Pauschale für Organisationskosten beträgt 125 Euro pro Teilnehmer/in an (Begleitpersonen und Facilitators sowie Trainer/innen werden nicht mitgerechnet).
Inklusionsunterstützung
Chancengerechtigkeit, Zugang, Inklusion, Diversität und Fairness sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Um zukünftig noch mehr Menschen mit geringeren Chancen die Teilnahme an Mobilitätsaktivitäten zu ermöglichen, bietet Erasmus+ zusätzliche budgetäre Förderungen.
Potenzielle Hindernisse, die Menschen von einer Teilnahme an Erasmus+ Mobilitäten abhalten, sind vielfältig. Neben gesundheitlichen Themen (z.B. Behinderungen oder schwere oder chronische Erkrankungen) können auch wirtschaftliche Probleme vorliegen (z.B. geringes Einkommen, Armut etc.). Auch soziale Herausforderungen wie alleinerziehend zu sein, Bildungsbenachteiligung erfahren zu haben oder verschiedene Diskriminierung zu erleben, können die Teilnahme an Erasmus+ erschweren. Details finden Sie im Programmleitfaden, S. 7 und auch hier.
Folgende zusätzlichen Förderungen gibt es bei der Einbindung von Menschen mit geringeren Chancen:
Dies deckt zusätzliche Kosten ab, die notwendig sind, um den Personen mit geringeren Chancen die Teilnahme an der Mobilität zu ermöglichen. Förderbar sind zusätzliche Aufwendungen (belegbar mit Rechnungen.)
Finanzierungsmechanismus: 100% der tatsächlichen, förderfähigen Kosten.
Die Kosten müssen bei der Beantragung begründet werden.
Eine Umschichtung von genehmigten Realkosten bedarf eines Amendments.
Beispiele:
- Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
- Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen
- Erhöhte Reisekosten, z.B. durch Transport von Rollstuhl
- Bei Alleinerziehenden: Kosten für Kinderbetreuung während der Abwesenheit durch die Mobilität
Die Institution erhält eine Pauschale, die sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet (€ 125 pro Teilnehmenden in der Antragsrunde 2025).
Finanzierungsmechanismus: Pauschalbetrag pro Person.
Die Kosten können beim Antrag beantragt oder bis Projektende umgeschichtet werden.
Beispiele:
- Kosten zur Vorbereitung / Organisation der Mobilitätsaktivität für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Lernprogramme, kulturelle und sprachliche Vorbereitung, zusätzliche Kosten fürs Training der an der Mobilität beteiligten Mitarbeitenden)
- Kosten für die Sensibilisierung über potenzielle Hindernisse, z. B. in Form von Workshops oder Vorträgen.
Vorbereitende Besuche
Der Zuschuss für vorbereitende Besuche basiert auf einer Pauschale pro Teilnehmenden, die Reise- und Aufenthaltskosten gleichermaßen berücksichtigt.
Aktivitäten zur Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit
Bei diesen Aktivitäten handelt es sich um ergänzende Aktivitäten mit dem Ziel , die Wirkung des Mobilitätsprojekts in dem Bereich der Systementwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zu erhöhen. Beispiele hierfür sind die Entwicklung von Instrumenten und der Austausch von Verfahren, die zur Weiterentwicklung von Organisationen und Systemen in der Jugendarbeit beitragen oder Aktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau von Gemeinschaften sowie die Einführung innovativer Methoden, einschließlich des Einsatzes digitaler Technologien in der Jugendarbeit. Die Notwendigkeit und Ziele müssen von den Antragsteller/innen begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Für diese Aktivitäten können maximal 10 Prozent der gesamten Projektkosten verwendet und bis zu 80 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt werden.
Außergewöhnliche Kosten
Weitere Sonderzuschüsse, z.B. für hohe Reisekosten, können in begründeten Fällen gewährt. Details dazu werden im Programmleitfaden ausgeführt.