Antragstellung für Akkreditierung
Antragsfrist
Die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Akkreditierung ist am 8. Oktober 2024, 12:00 Uhr (MEZ) abgelaufen.
Wir informieren Sie hier über die nächste Antragsfrist, sobald diese feststeht.
Wie erhalte ich eine Erasmus-Akkreditierung?
Antragsberechtigte Organisationen reichen den Antrag auf Akkreditierung bei der nationalen Agentur ihres Landes ein. Wird dieser genehmigt, können in den darauffolgenden Jahren einfach und unbürokratisch Fördermittel beantragt werden.
Was muss bei einem Antrag auf eine Akkreditierung angegeben werden:
- welche längerfristigen Ziele und Vorhaben für die kommenden Jahre verfolgt werden
- wie die mit Fördermitteln finanzierten Aktivitäten zur Zielerreichung beitragen werden
- das Projektmanagementvorhaben der antragstellenden Einrichtung
Mit der Erteilung der Erasmus-Akkreditierung im Jugendbereich wird bestätigt, dass der Antragsteller über geeignete und wirksame Verfahren und Maßnahmen verfügt, um hochwertige Lernmobilitäten durchzuführen und sie zum Vorteil des Jugendbereichs einzusetzen.
Nach einer erfolgreichen Akkreditierung können Organisationen einmal im Jahr zu einer festgelegten Frist bekanntgeben, welche Aktivitäten (Art, Dauer, Teilnehmer/innenanzahl etc.) sie umsetzen wollen. Die Höhe der jährlichen Finanzhilfen für akkreditierte Einrichtungen orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln, an der bisherigen Umsetzung und an den aktuellen Prioritäten.
Weitere Informationen zu den Regeln der Antragstellung gibt es hier (DOCX).
Schritt für Schritt zur Antragstellung
- Erstellen Sie bei EU-Login Ihr persönliches Benutzerprofil, falls Sie noch keines besitzen. Damit können Sie das Antragsformular und den Leitfaden zur Antragstellung einsehen.
- Erstellen Sie eine Organisation-ID (OID) für Ihre Organisation, falls diese noch keine hat. Institutionen, die bereits an Erasmus+ 2014–2020 teilgenommen haben und über einen PIC verfügen, wurde automatisch eine OID zugewiesen. Diese können Sie hier unter abfragen.
- Antragsformulare finden sie hier ("KA150 – Erasmus accreditation in youth"). Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Für eine individuelle Projektberatung wenden Sie sich bitte an unsere Regionalstellen in jedem Bundesland.
Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen finden Sie hier.