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Antragstellung KA131

Antragsberechtigt in der Aktion KA171 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Mobilitätskonsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 veröffentlicht:

  • 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung.
Weitere Infos finden Sie hier. 

Infowebinar Antragstellung 2025

Das Info-Webinar für die Antragstellung zu KA131 Projekten in der Antragsrunde 2025 fand am Dienstag, 21. Jänner 2025, von 10:30 bis 12:00 Uhr online statt. Unter dem folgenden Link finden Sie die Präsentation.

Einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten in der Aktion KA131 finden Sie in der folgenden Präsentation:

Erasmus-Hochschulcharta (ECHE)

Die Erasmus Charter for Higher Education, kurz ECHE, bildet für Hochschulen die rechtliche Basis für eine Teilnahme am Programm Erasmus+. Sie definiert den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm.

Weitere Informationen

Handbuch zu Mobilitätsprojekten im Hochschulbereich

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