Antragstellung KA131
Antragsberechtigt in der Aktion KA171 sind Hochschulen mit gültiger Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) oder Mobilitätskonsortien, die einen Antrag im Namen einer Gruppe von Hochschulen stellen. Anträge können einmal jährlich gestellt werden.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 veröffentlicht:
- 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung.
Weitere Infos finden Sie hier.
Infowebinar Antragstellung 2025
Das Info-Webinar für die Antragstellung zu KA131 Projekten in der Antragsrunde 2025 fand am Dienstag, 21. Jänner 2025, von 10:30 bis 12:00 Uhr online statt. Unter dem folgenden Link finden Sie die Präsentation.
Einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten in der Aktion KA131 finden Sie in der folgenden Präsentation:
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Mobilitätsaktivitäten im ÜberblickPDF·489 KB