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Erasmus+ für Lehrende und Hochschulpersonal

Fünf junge Studierende an einem Runden Tisch, vor ihnen liegen Bücher, Laptops, von oben fotografiert
© iStock/JacobAmmentorp

Mit Erasmus+ gehen pro Jahr rund 1.200 Lehrende und andere Mitarbeitende österreichischer Hochschulen ins Ausland, um dort zu lehren oder sich fortzubilden.

Ihre Möglichkeiten

Gruppe von Studierenden sitzt gemeinsam auf Stufen und blicken auf den Laptop einer Kollegin
© iStock/FGTradeLatin

Lehre an einer Partnerhochschule

Erasmus+ übernimmt einen Teil der Reise- und Aufenthaltskosten, wenn Lehrende an Partnerhochschulen im Ausland unterrichten.

Gruppe von sechs Studierenden sitzt gemeinsam lernend an einem großen Tisch
© Shutterstock/Fizkes

Fortbildungsaufenthalte

Hochschulmitarbeiter/innen können sich mit Erasmus+ im Ausland fortbilden. Sie erhalten Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten.

Drei junge Studierende lehnen sich gemeinsam über Notizen
© iStock/CesarOkada

Incoming-Lehre von Personen aus Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Personen aus Unternehmen und sonstigen auf dem Arbeitsmarkt tätigen Organisationen aus dem Ausland können für Lehraufenthalte an die Hochschule eingeladen werden.

Gruppe von Studierenden sitzt gemeinsam auf Stufen und blicken auf den Laptop einer Kollegin
© iStock/FGTradeLatin

Lehre an einer Partnerhochschule

Erasmus+ übernimmt einen Teil der Reise- und Aufenthaltskosten, wenn Lehrende an Partnerhochschulen im Ausland unterrichten. Es bestehen Fördermöglichkeiten für Lehraufenthalte in Programmländern sowie in Partnerländern weltweit. Ein Lehraufenthalt kann auch mit einer Fortbildung kombiniert werden.

Dauer

Lehraufenthalte mit Erasmus+ dauern mindestens zwei Tage (in Partnerländern: mindestens fünf Tage) und höchstens zwei Monate (exklusive Reisezeit). Die Lehrenden müssen im Gastland mindestens acht Stunden pro Woche unterrichten.

Fördersätze

Die Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten variieren je nach Gastland. Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten können Inklusionsunterstützung beantragen. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit zusätzlichen Reisetagen und erhöhten Reisepauschalen unterstützt. Informationen zu den im Einzelfall gültigen Fördersätzen erteilt das International Office der entsendenden Hochschule.

Voraussetzungen und Antragsstellung

  • Die oder der Lehrende ist an der entsendenden Hochschule beschäftigt.
  • Sowohl die entsendende als auch die aufnehmende Hochschule achten die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE).
  • Zwischen Entsende- und Gasthochschule besteht ein inter-institutionelles Abkommen.
  • Inhalte und Dauer des Lehraufenthalts haben alle Beteiligten vor Antragsstellung festgelegt.

Den Antrag für die Förderung eines Lehraufenthalts im Ausland stellt in jedem Fall die entsendende Hochschule (International Office) im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht der oder die Lehrende selbst.

Gruppe von sechs Studierenden sitzt gemeinsam lernend an einem großen Tisch
© Shutterstock/Fizkes

Fortbildungsaufenthalte mit Erasmus+

Hochschulmitarbeiter/innen können sich mit Erasmus+ im Ausland fortbilden. Sie erhalten Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten. Diese Förderung ist für Aufenthalte in Programmländern und in Partnerländern weltweit möglich. Auch die Teilnahme an Blended Intensive Programmes ist möglich.

Dauer

Fortbildungsaufenthalte mit Erasmus+ dauern mindestens zwei Tage (in Partnerländern: mindestens fünf Tage) und höchstens zwei Monate (exklusive Reisezeit).

Fördersätze

Die Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten variieren je nach Gastland. Personen mit Behinderungen oder mit chronischen Krankheiten können Inklusionsunterstützung beantragen. Kurskosten werden nicht gefördert. Die Verwendung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wird mit zusätzlichen Reisetagen und erhöhten Reisepauschalen unterstützt. Informationen zu den im Einzelfall gültigen Fördersätzen erteilt das International Office der entsendenden Hochschule.

Voraussetzungen und Antragsstellung

  • Die oder der Hochschulmitarbeiter/in ist an der entsendenden Hochschule beschäftigt.
  • Die entsendende Hochschule achtet die Erasmus+ Charta für Hochschulbildung (ECHE).
  • Gastinstitution kann eine Hochschule mit ECHE oder eine andere Organisation im Gastland sein.
  • Inhalte und Dauer des Fortbildungsaufenthalts haben alle Beteiligten vor Antragsstellung festgelegt.

Den Antrag auf Förderung eines Fortbildungsaufenthalts im Ausland stellt in jedem Fall die entsendende Hochschule (International Office) im Rahmen von Mobilitätsprojekten – nicht die Einzelperson, die den Aufenthalt anstrebt.

Lehrende und Personal mit geringeren Chancen

Für Lehrende und Personal mit Behinderung oder mit chronischer Krankheit gibt es die Möglichkeit zusätzlicher Förderung.

Quicklinks

IMOTION Plattform & Datenbank (Integration and Promotion of Staff Training Courses at Universities across Europe) zur Suche und zum Eintrag von Fortbildungsangeboten für Hochschulangehörige, Staff Weeks etc.

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