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Erasmus+ Hochschulmobilität

Junge Menschen arbeiten am Computer
© OeAD/Gianmaria Gava

Erasmus+ bietet Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal österreichischer Hochschulen die Möglichkeit, einen geförderten Aufenthalt in einem der europäischen Programmländer sowie in Partnerländern weltweit zu absolvieren. Auch sogenannte Blended Intensive Programmes, kurze Mobilitätsprojekte mit einer virtuellen Komponente, sind möglich.

Rechtliche Basis für eine Teilnahme am Programm Erasmus+ ist die Erasmus Charter for Higher Education (ECHE), welche den allgemeinen Qualitätsrahmen für europäische und internationale Kooperationsaktivitäten im Programm Erasmus+ definiert. Sie ist für jegliche Projektbeteiligung von Hochschuleinrichtungen aus den Programmländern erforderlich und wird bei der Europäischen Kommission beantragt. Hochschuleinrichtungen aus Partnerländern verpflichten sich durch die Unterzeichnung des inter-institutionellen Abkommens zur Einhaltung der Grundsätze der ECHE.

Im Bereich der Hochschulmobilität ist die Antragstellung in zwei Aktionen möglich:

Hochschulen erhalten auf Basis einer jährlichen Antragstellung die Förderbudgets. Über dieses können Mobilitäten mit jedem beliebigen Programmland sowie mit Partnerländern weltweit durchgeführt werden. Grundlage der Erasmus+ Aufenthalte bilden inter-institutionelle Abkommen zwischen der österreichischen Heimathochschule und ihren Partnern. Die Verwaltung und Auszahlung der Fördermittel für Studierende und Personalmobilität erfolgt direkt an den jeweiligen Hochschulen.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer (Programmländer)

Das Programm Erasmus+ steht den EU-Mitgliedstaaten zur Teilnahme offen. Darüber hinaus sind folgenden Drittstaaten mit dem Programm assoziiert und können uneingeschränkt an allen Aktionen teilnehmen: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer (Partnerländer)

Bei einigen international ausgerichteten Programmaktionen sowie in gewissen anderen Fällen und im Interesse der Union können auch Einrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern an Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. 

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