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Meine Kleinere Partnerschaft

Auswahllisten

Die Auswahl wurde vorbehaltlich der erfolgreichen Zertifizierung der jeweiligen antragstellenden Organisation getroffen.

Leitfaden zur Kommunikation von Projekten

Die Fünf-Stufen-Anleitung der Europäischen Kommission unterstützt Projektträger/innen bei der Kommunikation ihrer Erasmus+ Aktivitäten. 

Beneficiary Module

Das Beneficiary Module ist ein webbasiertes Verwaltungstool der Europäischen Kommission für Ihr Förderprojekt. Der aktuelle Leitfaden sowie die eLearning-Videos der Europäischen Kommission unterstützen Sie bei der Verwendung des Tools.

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Erasmus+ Project Results Platform (E+ PRP)

Die zentrale Disseminierungsplattform für Erasmus+ bietet einen umfassenden Überblick über die im Programm geförderten Projekte und Produkte und zeigt Beispiele guter Praxis. 

E+ PRP Helpdesk: 

Link zur Erasmus+ Project Results Platform

E+ PRP Guide for Beneficiaries 

Antragsrunde 2026

Antragsrunde 2025

Vertragsdokumente AR 2025

Antragsrunde 2024

Vertragsdokumente AR 2024

Antragsrunde 2023

Antragsrunde 2022

Antragsrunde 2021

Die Safeguarding Policy des OeAD ist bei allen vom OeAD geförderten und beauftragten Aktivitäten und Veranstaltungen einzuhalten bzw. ihre Einhaltung über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.

Sollten Sie eine mutmaßlich schwerwiegende Missachtung der Safeguarding Policy (PDF) des OeAD als Teilnehmerin oder Teilnehmer in einer vom OeAD geförderten oder beauftragten Maßnahme wahrgenommen oder erlebt haben, so können Sie unter diesem Link eine Meldung hinterlassen oder sich . Bitte bedenken Sie jedoch, dass Ihre erste Ansprechperson jedenfalls die Kontaktperson der von Ihnen besuchten Maßnahme / Veranstaltung ist, ausgenommen das Vertrauensverhältnis mit der Kontaktperson ist erheblich gestört.

Empfehlung des OeAD zur Erstellung institutioneller Safeguarding Policies:
Allen Förder- und Auftragnehmer:innen des OeAD wird die Erstellung und Umsetzung einer eigenen Safeguarding Policy empfohlen, um den Schutz aller Teilnehmenden in den geförderten und beauftragten Maßnahmen sicherzustellen. Institutionen, die über das Gütesiegel Kinderschutzkonzepte verfügen, erfüllen bereits die erforderlichen Standards im Bereich Safeguarding. In diesem Fall ist die Erstellung einer gesonderten Safeguarding Policy nicht erforderlich.

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