Geförderte Kosten
Die Förderung der Mobilitäten von Einzelpersonen basiert auf Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnehmenden sowie Organisationskosten für die Institution. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch die Erstattung von tatsächlichen Kosten für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Inclusion Support) oder außergewöhnlichen Kosten (Exceptional Costs) genehmigt werden.
Beträge und Details finden Sie im Programmleitfaden der jeweiligen Antragsrunde.
*Bitte bedenken Sie, dass sich die Beträge und Details je nach Jahr ändern können. Bitte vergewissern Sie sich, dass der überarbeitete Leitfaden mit dem Leitfaden übereinstimmt, der bei der Antragstellung verwendet wurde.
Reisekosten
Der Zuschuss für Reisekosten für den Aktivitätszeitraum und einen Vorbereitungsbesuch errechnet sich auf Grundlage der Entfernung zwischen dem Entsendeort der Teilnehmenden und dem Austragungsort der Projektaktivität, die mittels des Distanzrechners der Europäischen Kommission berechnet wird. Sollten ab einer Distanz von 100 km klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden, gelten erhöhte Pauschalen (Green Travel).
Sind die Reisekosten deutlich höher als die Pauschalen oder entscheidet man sich für ein teureres umweltfreundlicheres Transportmittel (z. B. Zug), können Antragsteller/innen unter "Außergewöhnliche Kosten" bis zu 80 Prozent der Reisekosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beantragen. Es muss bereits im Projektantrag nachgewiesen werden, dass die Reisekostenpauschale weniger als 70 Prozent der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, um dies in Anspruch zu nehmen.
Aufenthaltskosten (Individual Support)
Die Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Unterkunft und Verpflegung pro Tag und Person richten sich nach Zielland und Aufenthaltsdauer. Zusätzlich zur normalen Aufenthaltsdauer ist die Reisezeit vor und nach der Mobilität förderfähig – maximal 2 Tage beim Standardsatz für die Reisekosten, maximal 4 Tage sollten klimaschonende Verkehrsmittel benutzt werden.
Organisationskosten
Gefördert werden hierbei Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung der Mobilitäten entstehen. Die einmalige Pauschale für Organisationskosten beträgt 100 Euro pro Teilnehmer/in an einer Jugendbegegnung (Begleitpersonen und Facilitators sowie Trainer/innen werden nicht mitgerechnet).
Inclusion Support
Hierunter fallen Kosten, die durch die Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen entstehen. Bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten für die Teilnehmenden und ihre Begleitpersonen können erstattet werden, wenn die Institution den Bedarf nachvollziehbar begründet und die Kosten von der nationalen Agentur genehmigt wurden. Das wären unter anderem z. B. zusätzliche Kosten für Unterkunft und Reise, die sich durch eine Behinderung ergeben, sofern diese nicht von den Organisations- und Reisepauschalen abgedeckt werden. Die Organisatione erhält zusätzlich eine Pauschale von 100 Euro pro Teilnehmer/in im Rahmen des Inclusion Support, der sich nach der Anzahl der Teilnehmenden mit geringeren Chancen richtet.
Vorbereitende Besuche
Der Zuschuss für vorbereitende Besuche basiert auf einer Pauschale von 575 Euro pro Teilnehmer/in, die Reise- und Aufenthaltskosten gleichermaßen berücksichtigt. Pro Organisation können zwei Personen teilnehmen; bei der zweiten Person sollte es sich um einen jungen Menschen handeln. Für Teilnehmende der Organisation, die den Vorbereitungsbesuch veranstaltet, können keine Kosten abgerechnet werden. Bei vorbereitenden Planungsbesuchen kann zusätzlich ein Facilitator gefördert werden; bei einer Jugendbegegnung können maximal zwei Facilitators finanziert werden. Der Bedarf eines Vorbereitenden Besuchs muss bei Antragsstellung begründet werden.
Außergewöhnliche Kosten
Weitere Sonderzuschüsse, z. B. für hohe Reisekosten, die nicht von den Pauschalen gedeckt werden, werden in begründeten Fällen gewährt. Hierbei muss bereits im Projektantrag nachgewiesen werden, dass die Reisekostenpauschale weniger als 70 Prozent der tatsächlichen Reisekosten abdeckt. Auch gefördert werden können Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Visa, Impfungen oder Aufenthaltsgenehmigungen stehen (100 Prozent der tatsächlichen Kosten) sowie 80 Prozent der tatsächlichen Kosten für die Erbringung einer Bankgarantie.