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Antragstellung Erasmus+ Mobilitätskonsortium

Erasmus+ Mobilitätsaktivitäten werden in der Regel von einzelnen Hochschulen abgewickelt. Alternativ können diese aber auch von einem Konsortium koordiniert werden. Der Koordinator des Konsortiums verwaltet dabei Erasmus+ Mobilitäten für mehrere Hochschulen. Dieser kann entweder eine Hochschule, oder aber auch ein anderer Institutionstyp, etwa ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder ein Verein sein. In einem gemeinsamen Vertrag regeln die Partner eines Konsortiums alle finanziellen und administrativen Aufgaben.

Für die Koordination eines Erasmus+ Konsortiums benötigt die betreffende Einrichtung eine Akkreditierung. Anträge können einmal jährlich zur Antragsfrist für die Aktion KA130 - "Erasmus+ Mobilitätskonsortien im Hochschulbereich" gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um den Antrag zur Akkreditierung von Konsortien aus dem Hochschulbereich handelt. Die koordinierende Einrichtung des Konsortiums muss auch einen Antrag für einen Mobilitätsprojekt im Hochschulbereich stellen (siehe oben), um Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Aktionen KA130 und KA131 veröffentlicht:

  • 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Registrierung

Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung.
Weitere Infos finden Sie hier. 

Final Checks für Anträge zur Akkreditierung eines Mobilitätskonsortiums

Final Checks sind Online-Einzelberatungen zu konkret ausgearbeiteten Projektanträgen im Ausmaß von etwa einer Stunde. Im Bereich KA1 – Mobilität im Hochschulbereich bieten wir diese Form der Beratung für Antragsteller/innen an, die planen einen Antrag auf Akkreditierung eines Erasmus+ Mobilitätskonsortiums einzureichen. Wenn Sie eine Online-Einzelberatung für Ihren Akkreditierungsantrag in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an .

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