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Budgetantrag für akkreditierte Institutionen

Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA121-SCH) sind ausschließlich Institutionen, die über eine Akkreditierung in der Schulbildung verfügen. Einzig die koordinierende Einrichtung eines nationalen Mobilitätskonsortiums reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ein. Nicht-akkreditierte Institutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzfristiges Projekt zu beantragen.

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Einrichtungen veröffentlicht:

  • 19. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Unterlagen zur Antragstellung

Das Online-Antragsformular (KA121-SCH) steht auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform der Europäischen Kommission zur Verfügung. Füllen Sie Ihren Antrag online aus und übermitteln sie diesen ausschließlich über das Online-Formular. Anträge, die per Post, Fax oder E-Mail übermittelt oder nach der Antragsfrist eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

Budget Allocation Form 2024

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