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Budgetantrag für akkreditierte Organisationen

Der Budgetantrag kann einmal pro Jahr gestellt werden. Berechtigt zur Einreichung eines Budgetantrags (KA151-YOU) sind ausschließlich Organisationen, die über eine Akkreditierung im Bereich Jugend verfügen. Nicht-akkreditierte Organisationen haben weiterhin die Möglichkeit, Einzelprojekte (Jugendbegegnungen, Fachkräftemobilitäten) in der Key Action 1 zu beantragen. 

Antragsfrist

Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Budgetantrags für akkreditierte Einrichtungen veröffentlicht:

  • 12. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ)

Zur Antragstellung  

Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!

Hier können Sie sich zur Antragsstellung beraten lassen.

Eine Übersicht zu den nächsten Info-Veranstaltungen finden Sie hier.

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