Antragstellung für Kooperationspartnerschaften
Einzig die koordinierende Einrichtung reicht den Antrag bei der nationalen Agentur ihres Landes ein.
Bitte beachten: Die Einrichtung darf pro Antragsrunde insgesamt an höchstens 10 Anträgen in der Aktion Kooperationspartnerschaften beteiligt sein, unabhängig davon, ob sie Koordinator oder Partner ist.
Antragsfrist
Die Europäische Kommission hat den Aufruf zur Einreichung eines Antrags für Kooperationspartnerschaften veröffentlicht:
- 5. März 2025, 12:00 Uhr (MEZ)
Registrierung
Bevor ein Antrag eingereicht werden kann, muss sich die antragstellende Institution im Organisationsregistrierungssystem (ORS) auf der Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform registrieren. Zur Registrierung
Nehmen Sie unsere Beratungen in Anspruch!
Einzelberatungen zu Ihrer konkreten Projektidee
Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin und besprechen Sie Ihre konkrete Projektidee mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Teams KA2 Schulbildung. Terminanfragen schicken Sie bitte an schulbildung@oead.at.
Webinare
Antragsrunde 2022: KA2: Was ist neu? Finanzierungslogik etc. für Kleinere und Kooperationspartnerschaften, 4.2.2022, Zur Aufzeichnung
Präsentationsunterlagen der Webinare
Final Checks
Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Projektantrages bestmöglich zu unterstützen, führen wir von 03. bis 28. Februar 2025 online Final Checks für Antragsteller/innen durch.
Final Checks sind Einzelberatungen zu Ihrem Projektantrag, Dauer ca. 45 Minuten.
Bitten wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an schulbildung@oead.at und bereiten Sie zum Final Check-Termin konkrete Fragen zu Ihrem Projektantrag vor.
Fragestunden für Antragsteller/innen
Die offenen Fragestunden für Antragstellerinnen und Antragsteller finden vor der jeweiligen Antragsrunde statt.
Die Termine werden zeitgerecht hier bekannt gegeben.
Die Fragestunden für Antragsrunde 2025 haben bereits stattgefunden.